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Sind die geplanten Vorhaben für das Jahr 2017 zur Entwicklung des länderübergreifenden Biosphärenreservates Drömling in Gefahr?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Martin Bäumer, Ernst-Ingolf Angermann, André Bock, Ingrid Klopp und Axel Miesner (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 29. März 2017 lud die länderübergreifende Arbeitsgruppe Drömling/Erweiterter Kreis zu einer Informationsveranstaltung mit Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert und Herrn Minister Wenzel nach Parsau ein. Hierbei wurden die Potenziale, Perspektiven und Chancen für die Region im Zusammenhang mit der Ausweisung eines länderübergreifenden UNESCO-Biosphärenreservats aufgezeigt. In einer Pressemitteilung vom 29. März 2017 erklärt das Umweltministerium Sachsen-Anhalt unter dem Titel „Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: Umweltminister einig - Antrag für UNESCO Biosphärenreservat Drömling beschlossen“, dass derzeit der entsprechende Verordnungsentwurf in Sachsen-Anhalt erarbeitet würde. Fachkreisen zufolge sei der Entwurf Anfang April zur Freigabe an das Niedersächsische Umweltministerium gegangen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen beabsichtigen, gemeinsam einen Antrag auf Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat zu stellen. Die Antragstellung soll erfolgen, nachdem die Verfahren zur Ausweisung der geplanten Schutzgebiete in Sachsen-Anhalt und in Niedersachsen abgeschlossen sind.

Dazu zählt auf Seiten Sachsen-Anhalts die Ausweisung als Biosphärenreservat nach Landesrecht i.V. mit § 25 Bundesnaturschutzgesetz. Diese befindet sich nach Kenntnisstand der niedersächsischen Landesregierung derzeit in Vorbereitung (ressortinterne Abstimmung). Geplant ist, das Verordnungs-Verfahren in 2018 zu eröffnen. Eine diesbezügliche Freigabe o.ä. durch die niedersächsische Landesregierung ist formal nicht erforderlich. Gleichwohl ist auch hierbei vorgesehen, länderübergreifende Abstimmungen vorzunehmen. Auf niedersächsischer Seite erfolgt die Sicherung durch mehrere Naturschutzgebiete, die gleichzeitig dazu dienen, die Anforderungen aus dem abgeschlossenen Naturschutzgroßprojekt `Niedersächsischer Drömling´ und zur Sicherung von Natura 2000-Gebieten zu erfüllen. Die Unterschutzstellungsverfahren befinden sich derzeit in der Vorbereitung bzw. bereits in der Umsetzung. Ziel ist, die NSG-Ausweisungen bis Ende 2018 abzuschließen. Zuständig sind die Landkreise als Untere Naturschutzbehörden.

Der gemeinsame, in der länderübergreifenden Arbeitsgruppe abgestimmte Zeitplan sieht vor, den Antrag auf Anerkennung frühestens 2019 bei der UNESCO einzureichen. Vorbereitend dazu soll zeitnah ein Auftrag zur Erarbeitung eines Antragsentwurfs vergeben werden.

Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen ist vorgesehen, um einerseits die länderübergreifende Zusammenarbeit bis zur Anerkennung durch die UNESCO formal zu regeln und andererseits die Aufgaben der nach Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat einzurichtenden länderübergreifenden Biosphärenreservats-Verwaltung festzulegen.

1.Seit wann liegt dem Umweltministerium der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung vor?

Ein erster Arbeitsentwurf einer Verwaltungsvereinbarung wurde am 17.02.17 übermittelt.

2.Wurde die Verwaltungsvereinbarung im niedersächsischen Ministerium final bearbeitet, und wenn nein, wann ist mit der Finalisierung zu rechnen?

Die Verwaltungsvereinbarung befindet sich derzeit in einem sehr konstruktiven Bearbeitungs- und Abstimmungsverfahren zwischen den beiden Ländern. Am 28.07.17 haben Hr. StS Rehda (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen Anhalt) und Fr. StS Kottwitz (Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz) in einem gemeinsamen Gespräch über die Grundzüge der weiteren Kooperation Einigung erzielt. Die getroffenen Verabredungen werden nunmehr durch die bereits bestehende länderübergreifende Arbeitsgruppe in den vorliegenden Entwurf der Verwaltungsvereinbarung eingearbeitet. Im Anschluss daran sollen in den beiden Landesregierungen die jeweils erforderlichen ressortsübergreifenden Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse erfolgen.

3.Warum dauert die Bearbeitung der Verwaltungsvereinbarung im Ministerium seit Anfang April an?

Für die hier im Kontext einer länderübergreifenden Zusammenarbeit stattfindende Bearbeitung sind die üblichen sorgsam durchzuführenden Prüfungs- und Abstimmungsprozesse erforderlich. Die Entwicklung des UNESCO-Biosphärenreservates erfolgt darüber hinaus in enger Kooperation mit den beteiligten Kommunen. Von daher ist der bisherige Bearbeitungszeitraum nach Auffassung der Landesregierung als angemessen zu werten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.08.2017

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