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Stefan Wenzel, Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz zum Urteil zur Elbvertiefung

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem gestern (Donnerstag) verkündeten Urteil den Klagen gegen die Elbvertiefung stattgegeben und die Planfeststellung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Damit wird in der schwierigen Abwägung zwischen ökologischen Notwendigkeiten und wirtschaftlichen Interessen die Vertiefung in der geplanten Form nicht zugelassen. Das stärkt den Umweltschutz.
Der Fluss, die Umwelt und die Bewohner an der Niederelbe brauchen ein endgültiges Ende der Vertiefungen. Denn die Probleme dort sind vielschichtig: Es gibt die klare Ansage der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die ein Verschlechterungsverbot und ein Verbesserungsgebot für die Wasserqualität vorschreibt. Die Deichsicherheit darf nicht gefährdet werden. Und durch den Klimawandel drohen der Anstieg der Wasserstände und eine erhöhte Fließgeschwindigkeit.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.02.2017
zuletzt aktualisiert am:
10.02.2017

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