Artikel-Informationen
erstellt am:
07.06.2017
Pressemitteilung Nr. 96/2017
„Das Bundesverfassungsgericht hat die Brennelementesteuer für rechtswidrig erklärt. Daraus muss geschlossen werden, dass der Regierung Merkel bei der Umsetzung offenbar handwerkliche Fehler unterlaufen sind. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass mit der Finanzierung von Altlasten aus der Atomstromproduktion riesige Aufgaben verbunden sind. Allein für die Asse-Sanierung fallen nach heutigem Stand 4 bis 5 Milliarden Euro an. Wenn die AKW-Betreiber nicht über die Brennelementesteuer zur Übernahme von finanzieller Verantwortung für die Altlasten aufkommen, muss es andere Wege geben. Auch hier gilt das Verursacherprinzip. Die Rechtsnachfolger stehen in der Pflicht. Am Ende dürfen nicht die Steuerzahler die Zeche dafür zahlen.
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07.06.2017