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Umweltminister Stefan Wenzel: Ökologischen Zustand der Seen verbessern - Antragsverfahren zur Förderrichtlichtlinie SEE gestartet - Anträge können beim NLWKN gestellt werden

Pressemitteilung Nr.: 188/2017


Das Niedersächsische Umweltministerium hat darüber informiert, dass bis zum 16. Oktober 2017 das dritte Antragsverfahren der „Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung" läuft. Mit aus diesem Programm geförderten Maßnahmen soll die Wasserqualität von Seen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie möglichst dauerhaft verbessert werden. Anträge für Projekte können von Kommunen, Verbänden und Seeneigentümern beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gestellt werden.


„Der Gewässerzustand vieler niedersächsischer Seen ist nach wie vor stark verbesserungswürdig", sagte Umweltminister Stefan Wenzel am Donnerstag (heute) in Hannover. "Ich hoffe, dass die Richtlinie dazu beiträgt, viele weitere gute Ideen zur Verbesserung der Wasserqualität der Seen zu entwickeln und die daraus resultierenden Projekte umzusetzen. Die Erhaltung einer intakten Natur und Umwelt leistet dabei einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums.“


Seit dem Start der Richtlinie im Jahr 2016 wurden vor allem Machbarkeitsstudien zur Sanierung von Seen sowie Gewässerentwicklungspläne für deren Zuflüsse beantragt. Im Fokus steht dabei zumeist die Reduzierung von Phosphor-Einträgen in Seen. Bei den Machbarkeitsstudien ging es beispielsweise um Ab- und Umleitungen für Seenzuflüsse, Behandlung von Oberflächengewässern und die Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Planungen werden in den Folgejahren konkrete Sanierungsprojekte umgesetzt.


Bewilligungsbehörde ist der NLWKN. Zuwendungsanträge können dort ab sofort gestellt werden.



Mehr Infos zur Richtlinie: https://www.umwelt.niedersachsen.de/themen/wasser/fluesse/foerderseen/foerderung-der-seenentwicklung-142384.html


Artikel-Informationen

erstellt am:
05.10.2017

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