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Umweltminister Stefan Wenzel zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Klagen gegen den Atomausstieg

Pressemitteilung 223/2016


„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die Verfassungsmäßigkeit des Atomausstiegs. Auch der erste Atomausstieg der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2002 wird nicht infrage gestellt. Mögliche Entschädigungen könnten sich demnach nur auf Strommengen beziehen, die wegen der endgültigen Entscheidung zum Atomausstieg im Jahr 2011 möglicherweise nicht mehr produziert werden können. Das dürfte im Fall des Falles eine sehr übersichtliche Summe sein. Der Kern der Klage wurde zurückgewiesen. Etwaige Entschädigungszahlungen gehen auf das Konto der damaligen Bundesregierung.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.12.2016

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