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Umweltminister Wenzel kritisiert angekündigte Klage der Bundesregierung gegen Aufhebung des Rahmenbetriebsplans Gorleben „Neubeginn bei der Endlagersuche darf nicht gefährdet werden“

Pressemitteilung Nr. 139/13

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat die heute (Montag) vom Bundesumweltministerium angekündigte Klage gegen die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans zur Erkundung des Salzstocks Gorleben kritisiert. Mit diesem Schritt werde das Vertrauen der Bevölkerung in einen Neubeginn bei der Suche nach einem sicheren Ort für die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll gefährdet, sagte Wenzel.
Das Niedersächsische Landesbergamt hatte den alten bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan von 1983 vor vier Wochen aus Gründen der Rechtsklarheit aufgehoben. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Lüneburg den alten Rahmenbetriebsplan bereits als "gegenstandslos" bezeichnet.


Der Minister äußerte sein Unverständnis über das Vorgehen der Bundesregierung. Ein Neubeginn bei der Suche erfordere ein Höchstmaß an Zusammenarbeit und Vertrauen in einen transparenten und ergebnisoffenen Prozess. „Es wäre fatal, wenn sich der Bund jetzt einen Plan B neben dem Standortauswahlgesetz offenhalten will“, sagte Wenzel.

"Der alte Rahmenbetriebsplan ist durch Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes obsolet geworden", sagte der Minister. Diese Bewertung sei mit dem Gerichtsurteil bestätigt worden; dem Standortauswahlgesetz zufolge sei auch die Erkundung des Bergwerks zu beenden. Zulässig ist nach dem Gesetz lediglich noch eine "Offenhaltung" zur Gewährleistung der bergmännischen Sicherheit, die durch einen eigenen Betriebsplan geregelt wird.

Wenzel forderte die noch amtierende Bundesregierung auf, den Neubeginn bei der Endlagersuche nicht zu gefährden.

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erstellt am:
21.10.2013

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