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Umweltminister Wenzel zur EON-Konzernstrategie: Bundesregierung muss Haftungsfragen für Betreiber von AKW und Atommüll zeitnah klären

Pressemitteilung 154/2014

Nach Einschätzung des Niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel birgt der Kurswechsel des EON-Konzerns die Gefahr, dass der finanzielle Aufwand für atomare Altlasten an den Staat fällt. Wenn die Geschäftsfelder Atom, Kohle und Gas in eine neue Aktiengesellschaft ausgliedert und zugleich die Mehrheitsbeteiligung mittelfristig abgegeben werde, müsse diese Gesellschaft nicht mehr in der Konzernbilanz konsolidiert werden, sagte Wenzel am Montag (heute) in Hannover. Damit hänge die Haftung des Gesamtkonzerns für die atomaren Altlasten an einem Gewinnabführungsvertrag oder an Patronatserklärungen.
Beide Instrumente sind nach 2021 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. In der Konsequenz könne sich der Gesamtkonzern mit rund 1000 Tochtergesellschaften aus der Haftung für die sichere Lagerung des Atommülls verabschieden.
Denkbar sei auch, dass Genehmigungsfragen bei Atomkraftwerken neu aufgeworfen werden müssten, sagte der Umweltminister. In diesem Zusammenhang sei dann auch zu prüfen, ob die Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen des neuen Unternehmens gewährleistet sei.

Wenzel forderte die Bundesregierung auf, die Haftungsfragen dringend zu klären, indem Patronatserklärungen gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben werden.
Auch die Brennelementesteuer, die 2016 ausläuft, müsse bis zum Ende der Laufzeit der Atomkraftwerke verlängert werden.

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erstellt am:
01.12.2014

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