Artikel-Informationen
erstellt am:
07.08.2015
Bei der Herstellung eines technischen Röntgengeräts ist es im Mai 2015 in der Region Hannover zu einem Vorkommnis gekommen. Es besteht der Verdacht, dass es zu einer unvorhergesehenen Exposition eines Mitarbeiters durch Röntgenstrahlung gekommen ist. Dieses Ereignis wurde vorschriftsgemäß an das Gewerbeaufsichtsamt Hannover gemeldet. Die genaue Einstufung des Vorfalls wird noch geprüft.
Der Vorfall ereignete sich bei Arbeiten zur Verbesserungen des Strahlenschutzes an einem Röntgeninspektionssystem. Bei diesen Arbeiten ist die Röntgenstrahlung abzuschalten und ein Teil der Gehäuseabdeckung zu entfernen. Dieses Vorgehen musste mehrmals wiederholt werden. Möglicherweise ist in einem Einzelfall die Abschaltung unterblieben, so dass beim Hineingreifen durch die Öffnung in das Gerät eine unbeabsichtigte Exposition erfolgt sein könnte.
Ermittlungen durch die Staatliche Gewerbeaufsicht Hannover und Messungen der Ortsdosisleistung durch einen hinzugezogenen Sachverständigen ergaben, dass bei eingeschalteter Röntgenstrahlung die effektive Dosis im Aufenthaltsbereich des Mitarbeiters vor dem geöffneten Gehäuse unter 1 mSv liegen würde, also unterhalb des Grenzwertes der Strahlenexposition der Bevölkerung. Die mögliche Organdosis der Haut des Mitarbeiters kann ersatzweise aus der berechneten Dosisleistung im direkten Nutzstrahl zu maximal 96 mSv abgeschätzt werden. Diese Dosis liegt im für beruflich strahlenexponierte Personen zulässigen Bereich von 150 mSv im Kalenderjahr.
Um eine Wiederholung eines solchen Vorkommnisses in der Zukunft auszuschließen, sind durch den Betreiber der Röntgenanlage technische Vorkehrungen getroffen und ergänzende organisatorische Maßnahmen festgelegt worden.Artikel-Informationen
erstellt am:
07.08.2015