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Umweltministerium bestätigt Meldung zu Exposition mit Röntgenstrahlung

Bei der Herstellung eines technischen Röntgengeräts ist es im Mai 2015 in der Region Hannover zu einem Vorkommnis gekommen. Es besteht der Verdacht, dass es zu einer unvorherge­sehenen Exposition eines Mitarbeiters durch Röntgenstrahlung gekommen ist. Dieses Ereignis wurde vorschriftsgemäß an das Gewerbeaufsichtsamt Hannover gemeldet. Die genaue Einstufung des Vorfalls wird noch geprüft.

Der Vorfall ereignete sich bei Arbeiten zur Ver­besserungen des Strahlenschutzes an einem Röntgeninspektionssystem. Bei diesen Arbeiten ist die Röntgen­­strahlung abzuschalten und ein Teil der Gehäuseabdeckung zu entfernen. Dieses Vorgehen musste mehrmals wiederholt werden. Möglicherweise ist in einem Einzel­fall die Abschaltung unterblieben, so dass beim Hineingreifen durch die Öffnung in das Gerät eine unbeabsichtigte Exposition erfolgt sein könnte.

Ermittlungen durch die Staatliche Gewerbe­aufsicht Hannover und Messungen der Ortsdosisleistung durch einen hinzugezogenen Sachverständigen ergaben, dass bei eingeschalteter Röntgenstrahlung die effektive Dosis im Aufenthaltsbereich des Mitarbeiters vor dem geöffneten Gehäuse unter 1 mSv liegen würde, also unterhalb des Grenzwertes der Strahlen­exposition der Bevölkerung. Die mögliche Organdosis der Haut des Mitarbeiters kann ersatzweise aus der berechneten Dosisleistung im direkten Nutzstrahl zu maximal 96 mSv abgeschätzt werden. Diese Dosis liegt im für beruflich strahlenexponierte Personen zulässigen Bereich von 150 mSv im Kalenderjahr.

Um eine Wiederholung eines solchen Vorkommnisses in der Zukunft auszu­schließen, sind durch den Betreiber der Röntgenanlage technische Vorkehrungen getroffen und ergänzende organisatorische Maßnahmen festgelegt worden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.08.2015

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