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Untersuchung zur Schadstoffbelastung der Luft: Über 40 Gemeinden in Niedersachsen als potenziell mögliche Hotspots ermittelt – Minister Wenzel: Verkehrswende hat Priorität

Bund muss Kommunen finanziell und rechtlich bei Luftreinhaltung unterstützen


Zusätzlich zu den schon bekannten sieben Städten sind möglicherweise rund 40 weitere niedersächsische Städte und Gemeinden von Straßenabschnitten mit erhöhten Schadstoff-belastungen der Luft durch den Straßenverkehr und damit verbundenen kritischen oder den Grenzwert überschreitenden Belastungen betroffen. Das ist das Ergebnis einer im Auftrag des Umweltministeriums vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim durchgeführten Untersuchung zur Hotspot-Ermittlung. Die Zahlen basieren auf einer konservativen Schätzung zahlreicher Eingangsdaten. In einem zweiten Schritt werden die Daten nochmal mit aktuellen Verkehrsdaten überprüft und im Anschluss ggfls. repräsentative Messungen auf der Grundlage der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim vorgenommen, um festzustellen, ob tatsächlich eine Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte vorliegt.

Das Ziel der von der Zentralen Untersuchungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG) im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim von 2013 bis zum Herbst 2017 durchgeführten Erhebungen war die Identifizierung von Orten mit möglichen hohen Luftschadstoffbelastungen in Bezug auf Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10).

Umweltminister Stefan Wenzel: „Die Untersuchung bestätigt leider unsere Befürchtung, dass die Belastungen der Luft umfassender und weitreichender sind als bislang ermittelt. Umso wichtiger ist es, in allen Bereichen verstärkt dafür zu sorgen, dass der Wunsch und der Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf gesunde Lebensverhältnisse gewährleistet wird. Das weitere Verzögern von finanziellen und rechtlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen ist nicht zu verantworten. Die Verkehrswende muss auf der Agenda der neuen Bundesregierung nach vorn rücken!“
Im Projekt „Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen“ – kurz HErmEliN – wurden mögliche Hotspots berechnet und die betroffenen Städte und Gemeinden aufgelistet. Ausgangspunkt ist der laut EU- und Bundesgesetzgebung nicht zu überschreitende Grenzwert von 40 Mikrogramm für NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Bei 14 Gemeinden könnte den Berechnungen zufolge ein Wert von 50, bei 29 Gemeinden ein NO2-Wert von 40 Mikrogramm/m³ im Jahresmittel überschritten sein. Zudem wurde PM10 überprüft.

Die Hotspots befinden sich in der Regel in unmittelbarer Nähe zu Straßenabschnitten mit relativ hohen Verkehrsstärken. Des Weiteren spielt die Bebauungssituation eine große Rolle. Untersucht wurden rund 300.000 Straßenabschnitte. Mit Ausnahme der unmittelbaren Küstenbereiche verteilen sich die Hotspots neben den großen Städten auf verschiedene Regionen im Land. Ermittelt wurden die Werte auf der Grundlage von Daten aus Verkehrszählungen, meteorologischen Daten, Modellrechnungen und der Auswertung von Messungen zurückliegender Jahre.

Umweltminister Wenzel wies darauf hin, dass die zuständigen Ämter und Behörden der Kommunen und des Landes durch die gesetzlichen Grenzwert-Vorgaben verpflichtet sind, für die erforderlichen geeigneten Maßnahmen im Rahmen der Luftreinhaltepläne zu sorgen, wenn die Grenzwerte der 39. BImSchV tatsächlich bei der Durchführung von repräsentativen Messungen überschritten werden. „Daraus ergibt sich die zwingende Notwendigkeit für eine systematische Untersuchung und Beurteilung der Luftqualität“, sagte der Minister. „Das betrifft sowohl die aktuelle Situation als auch die zukünftigen Entwicklungen.“



Bericht: HErmEliN – Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen
Teilbericht – Hotspot-Ermittlung (Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe – ZUS LLG)

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2017
zuletzt aktualisiert am:
12.03.2018

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