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Wann werden die Maßnahmen des Generalplans Küstenschutz für das Festland und die Inseln umgesetzt sein?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Dr. Stefan Birkner, Dr. Gero Hocker, Jörg Bode, Hillgriet Eilers, Christian Dürr und Jan-Christoph Oetjen (FDP), geantwortet.

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Im Jahre 2007 erschien der Generalplan Küstenschutz für Niedersachsen und Bremen. Darin sind die noch notwendigen Maßnahmen für den Küstenschutz festgestellt worden. Nach Erkenntnissen des Generalplans müssten alleine in Niedersachsen rund 125 km Deiche erhöht und verstärkt werden, wofür eine Summe von 500 Millionen Euro veranschlagt wurde. 2010 wurde dieser Generalplan durch den Generalplan Inselschutz ergänzt. Für die Umsetzung der dort beschriebenen Maßnahmen wurde ein voraussichtlicher Finanzbedarf von mittelfristig 300 Millionen Euro veranschlagt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Bis wann wird die Landesregierung die Maßnahmen des Generalplans Küstenschutz für das Festland und die Inseln umgesetzt haben, plant die Landesregierung eine Fortschreibung des Generalplans und, wenn ja, bis wann?

2. Wie viele Kilometer Deiche und Schutzdünen müssen in den kommenden Jahren noch erhöht oder verstärkt werden?

3. Wie viel Geld plant die Landesregierung in den kommenden Jahren für den Küstenschutz ein?

Vorbemerkungen:

Der Küstenschutz gehört zu den Aufgaben, die für die Gesamtheit des Staates bedeutsam sind und im Rahmen einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern gefördert werden. Die angemessene Finanzausstattung des Küstenschutzes als vorsorgende Maßnahme der Risikoprävention zählt für die Niedersächsische Landesregierung damit zu ihren Kernaufgaben.

Fachliche Grundlage für die Begründung des Finanzbedarfs im Küstenschutz bilden die in dieser Anfrage angesprochenen Generalpläne. Diese enthalten die in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess zum Betrachtungszeitpunkt umzusetzenden generellen Maßnahmen. Gleichzeitig sollen die Generalpläne ein solidarisches Verhalten der mit der Umsetzung betrauten Deichverbände an der Küste fördern. Ihnen wird signalisiert, dass der in ihren jeweiligen Verbandsgebieten bestehende Handlungsbedarf auf der Agenda steht und nach Priorität abgestuft finanziert wird, da eine gleichzeitige Umsetzung aller Vorhaben unrealistisch ist.

Die Küstenschutzmaßnahmen der vergangenen Jahrzehnte haben dazu beigetragen, dass es seit Langem zu keinen nennenswerten Schäden an den Deichen oder gar zu größeren Überflutungen der niedersächsischen Küstenregion gekommen ist. Mit den auch in den kommenden Jahren in Niedersachsen zur Verfügung stehenden Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowie dem seit 2009 geltenden Sonderrahmenplan für Folgen des Klimawandels, aus dem zusätzlich bis zum Jahre 2025 jährlich bis zu 10 Mio. Euro zur Verfügung stehen, ist das Land finanziell auch zukünftig gut aufgestellt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Die Umsetzung des in den beiden Generalplänen für das Festland und die Inseln aufgezeigten und mit rund 800 Mio. Euro bezifferten Handlungsbedarfs wird unter Zugrundelegung der für den Küstenschutz zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel rein rechnerisch einen Zeitraum von rund dreizehn Jahren benötigen, d. h. bis zum Ende dieses Jahrzehnts. Tatsächlich wird die Umsetzung einige Jahre länger in Anspruch nehmen, da nach Auflegung des Generalplans für das Festland entschieden wurde, bei aktuellen Deichverstärkungen ein auf 50 cm verdoppeltes Vorsorgemaß für den Meeresspiegelanstieg zu berücksichtigen und damit die Deiche mächtiger als in der Kalkulation zugrunde gelegt auszubilden. Hintergrund dieser Entscheidung war der von vielen Wissenschaftlern erwartete verstärkte Anstieg des Meeresspiegels.
Eine Fortschreibung der Generalpläne für das Festland und die Inseln ist derzeit nicht erforderlich, da zunächst die derzeit bestehenden Defizite in den Deichlinien abgebaut werden müssen, um ein einheitliches Schutzniveau für die gesamte niedersächsische Küstenregion zu erhalten.

Zu 2:

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist damit beauftragt, die seit der Auflage des Generalplans für das Festland behobenen Defizite grafisch aufzuarbeiten. Das Ergebnis wird die Landesregierung im Laufe des Jahres 2015 den Landtagsfraktionen zur Kenntnis geben. Daraus wird sich dann die Länge der in den kommenden Jahren auf Grundlage der angesprochenen Generalpläne noch zu erhöhenden bzw. zu verstärkenden Deiche ergeben.
Eine Verstärkung der Schutzdünen auf den Ostfriesischen Inseln erfolgt immer unmittelbar im Folgejahr, wenn die Schutzdünen im Laufe einer Sturmflutsaison soweit erodiert sind, dass die Sicherheit des Hinterlandes in der kommenden Sturmflutsaison beeinträchtigt sein könnte.

Zu 3:

In den kommenden Jahren ist gemäß der mittelfristigen Finanzplanung jeweils ein jährlicher Mitteleinsatz von 61,6 Mio. Euro für den Küstenschutz vorgesehen, der zu 70% aus Bundes- und zu 30% aus Landesmitteln finanziert wird.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

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