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Welche Perspektiven haben Schäfer und andere Nutztierhalter in Nordwestdeutschland?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann und Dr. Stephan Siemer (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die Oldenburgische Volkszeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 30. Dezember 2014, Wölfe hätten während der Weihnachtsfeiertage wieder Tiere in Barnstorf gerissen. Die Samtgemeinde Barnstorf liegt in unmittelbarer Nähe zu den Landkreisen Oldenburg und Vechta im Weser-Ems-Gebiet. Die OV schreibt, dass die Bissspuren laut Wolfsberater Dr. Marcel Holy für einen Wolfsübergriff sprächen. Bei den zwei getöteten Schafen seien DNA-Proben genommen worden. Bei zwei Stück Damwild sei es für eine Probenahme wegen der Witterung zu spät gewesen. Gegenüber der Zeitung hat sich der betroffene Schäfer so geäußert, dass er überlege, die Schafhaltung gänzlich aufzugeben. Er sagte: „Meine Schafe waren gut eingezäunt, aber grauenhaft zugerichtet. Ich möchte sie künftig nicht als Wolfsopfer halten.“ Die Schafe seien ihm an das Herz gewachsen. Auch aus den Landkreisen Oldenburg und Vechta wurden in den letzten Wochen zahlreiche Verletzungen oder Tötungen von Nutztieren gemeldet, bei denen Wolfsübergriffe als Ursache angenommen werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch ist die Anzahl der verletzten oder getöteten Nutztiere wie Schafe und Damwild, die der Landesregierung aus dem Bezirk des neuen Amts für regionale Landesentwicklung Weser-Ems gemeldet wurden mit dem Hinweis, dass als Ursache ein Wolfsübergriff infrage kommen könnte (bitte die Orte einzeln aufführen)?

2. Für wie viele verletzte bzw. getötete Nutztiere hat die Landesregierung bisher Entschädigungen an die betroffenen Nutztierhalter ausgezahlt?

3. In welcher Höhe in Euro hat die Landesregierung in 2014 im Bezirk des neuen Amts für regionale Landesentwicklung Weser-Ems Zahlungen für Präventionsmaßnahmen aus der Förderkulisse Herdenschutz geleistet?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Durch Wolfsübergriffe auf Nutztierrisse können Tierhalterinnen und Tierhaltern wirtschaftliche Belastungen entstehen. Das Land gewährt betroffenen Tierhaltern zur Unterstützung deswegen Billigkeitsleistungen nach § 53 LHO als freiwillige Zahlungen zum anteiligen Ausgleich der durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen. Außerdem unterstützt das Land die Tierhalterinnen und Tierhalter auch bei wolfsabweisenden Präventionsmaßnahmen innerhalb der Förderkulisse Herdenschutz, damit es zu möglichst wenig Übergriffen auf Nutztiere kommt. Das Land sowie die durch das Land ernannten und geschulten ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater beraten Tierhalterinnen und Tierhalter auf Anfrage über geeignete wolfsabweisende Präventionsmaßnahmen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Für einen Übergriff in Nordhorn-Range (LK NOH) mit zwei verletzten Schafen wurde der Wolf als Verursacher amtlich festgestellt.

Bislang ist keiner der weiteren fünf gemeldeten und unten aufgeführten Übergriffe abschließend amtlich festgestellt. Die Untersuchungen laufen noch. Es ist daher offen, inwieweit ein Wolf als Verursacher festgestellt werden wird. Für das angefragte Gebiet sind in folgenden Orten Nutztierrisse mit Verdacht des Wolfs als Verursacher gemeldet:

Geeste (LK EL): 1 Schaf tot

Goldenstedt (LK VEC): 3 Schafe tot

Großenkneten (LK OL): 1 Rind/Kalb tot

Telbrake (LK VEC): 3 Schafe tot

Hogenbögen (LK VEC): 1 Schaf tot, 7 Schafe verletzt (später getötet)

Insgesamt wurden 8 Schafe sowie 1 Rind/Kalb getötet; 7 verletzte Schafe mussten aufgrund ihrer Verletzungen später getötet werden.

Zu 2:

Im Zeitraum von 2008 bis 2014 wurden bezogen auf ganz Niedersachsen für 115 getötete, 40 verletzte Schafe und 25 Stück Damwild (Gatterwild) Billigkeitsleistungen gezahlt. Weitere Antragsberechtigungen liegen für drei Rinder sowie ein getötetes und ein verletztes Schaf vor, die bislang nicht geltend gemacht wurden. Für ein weiteres Rind und zwei getötete Schafe liegen die Anträge aktuell vor und es erfolgt die Wertermittlung und anschließende Bewilligung.

Zu 3:

Bislang wurden noch keine Zahlungen für Präventionsmaßnahmen aus der Förderkulisse Herdenschutz ausgezahlt, wobei berücksichtigt werden muss, dass die Richtlinie erst am 26.11.2014 in Kraft getreten ist.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2015

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