Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Wenzel für bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte - Gabriels Rückzieher belastet besonders Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern

Pressemitteilung Nr. 5/2017


Der niedersächsische Energieminister Stefan Wenzel hat seine Forderung erneuert, die Höhe der Übertragungsnetzentgelte bundeseinheitlich zu regeln. Auf Initiative Niedersachsens hatte sich im vergangenen Jahr der Bundesrat dafür eingesetzt, die regionale Ungleichheit bei der Finanzierung der Folgekosten für den Ausbau der Übertragungsnetze zu beenden. Die Bundesregierung war diesem Vorschlag in einem Entwurf des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NeMoG) zunächst gefolgt; jetzt wurde die Initiative allerdings von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zurückgezogen.

„Es ist nicht zu akzeptieren, dass die Kosten gerade in den Vorreiterländern für die Erneuerbaren Energien besonders hoch sein sollen", sagte Minister Wenzel am Freitag (heute) in Hannover. Energieproduzenten, und darüber auch die Stromkunden, in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern würden bei den Netzentgelten überdurchschnittlich belastet, kritisierte Wenzel. Auch die Unternehmen und die Verbraucherinnen und Verbraucher in anderen Bundesländern würden von der Energiewende profitieren. "Entsprechend sollten die Kosten auch gerecht aufgeteilt werden“, sagte Wenzel.

Der für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen, Bremen und Bayern zuständige Netzbetreiber Tennet T hatte kürzlich angekündigt, die Entgelte sehr deutlich zu erhöhen. Wenzel: "Fair geht vor. Die Energiewende ist ein gesamtdeutsches Projekt. Gleiche Vorteile verlangen auch eine gleiche Verteilung der Kosten."

In Deutschland wird zunehmend mehr Strom aus erneuerbaren Quellen produziert. Dies macht einen Aus- und Umbau der Stromnetze erforderlich, besonders im Übertragungsnetzbereich wie zum Beispiel Suedlink. Auch müssen zunehmend Netzstabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel Eingriffe in die Fahrweise von Kraftwerken. Die Kosten hierfür müssen derzeit über die Netzentgelte von denjenigen Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen werden, die ihren Strom in den betroffenen Übertragungsnetzgebieten beziehen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
13.01.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln