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Wenzel sieht Schadenersatzforderung von EON gelassen: „Klage müsste sich gegen die Kanzlerin und die Ministerpräsidentenkonferenz richten“

Pressemitteilung Nr. 48/2014

Der niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel sieht eine mögliche Schadenersatzklage des EON-Konzerns wegen der zunächst dreimonatigen Abschaltung des Atomkraftwerkes Unterweser nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima gelassen. Eine Klage müsste sich zudem quasi gegen die Kanzlerin und die Ministerpräsidentenkonferenz richten, die damals einen entsprechenden Beschluss gefasst hatten. Seinerzeit hatte die Bundesregierung auch die juristische Begründung für die Maßnahme geliefert.

Wenzel: „EON tut sich mit einer Klage keinen Gefallen.“ Die Aktionäre des Konzerns müssten daran erinnert werden, dass erhebliche Altlasten und Risiken in den Bilanzen des Konzerns versteckt seien. Die Rücklagen der Konzerne für die Dauerlagerung von hochradioaktivem Müll würden ebenso wenig ausreichen wie die Deckungsvorsorge für den Worst Case. Wenzel habe kürzlich die Bundesumweltministerin eindringlich gebeten, die Vorsorge zur Erfüllung gesetzlicher Schadenersatzverpflichtungen von Atomkraftwerksbetreibern zu überprüfen. Das Atomgesetz schreibt hier eine Prüfung im Rhythmus von fünf Jahren vor.

Fukushima habe gezeigt, dass Ereignisse jenseits dessen, was Atomaufsichtsbehörden im Rahmen der praktischen Vernunft für vorstellbar hielten, trotzdem eingetreten seien. Die Schadenssummen überstiegen bereits jetzt die in Deutschland festgelegte Deckungsvorsorge um ein Vielfaches. Deshalb sei eine Anpassung unausweichlich, so der Umweltminister.

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erstellt am:
16.04.2014

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