Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Wichtiges Signal aus Brüssel: Lies: „Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten berücksichtigen“

Pressemitteilung Nr. 14/2019

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, die vom Bund beabsichtigte Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten nicht zu beanstanden. Vor allem bei Stickstoffdioxid-Belastungen in Städten von nicht mehr als 50 µg/m³ sehe auch die EU-Kommission einen Spielraum der Mitgliedstaaten, betonte Lies. Unabhängig von diesem hält Minister Lies daran fest, zu ermitteln, ob an allen Orten in Niedersachsen, für die bislang Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwertes von 40 µg/m³ gemeldet wurden, tatsächlich Überschreitungen bestehen. Eine Modellrechnung in Oldenburg hatte erst jüngst gezeigt, dass der Jahresmittel-Grenzwert von 40 µg/m³ am maßgeblichen Ort, nämlich dort Wohnnutzung stattfindet, eingehalten wird.

Umweltminister Olaf Lies: „Beim Verhängen von Fahrverboten muss das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstärkt berücksichtigt werden. In Niedersachsen haben wir mit Hannover, Hildesheim, Oldenburg und Osnabrück vier Städte, die den Grenzwert von 40 µg/m³ überschreiten. Alle Stickstoffdioxid-Grenzwerte in Niedersachsen liegen aber unter 50 µg/m³. Hier wären Fahrverbote unverhältnismäßig. Davon abgesehen legen die Berechnungen für Oldenburg nahe, dass die Stickstoffdioxid-Belastung auch andernorts bislang überschätzt wurde.“

Das Ziel der Landesregierung sei es, so Minister Lies, die Luftqualität in Niedersachsens Städten kontinuierlich zu verbessern. Dies werde auch dann weiter erfolgen, wenn keine Grenzwertüberschreitungen mehr in Niedersachsen festzustellen sein werden. Zudem betonte der Minister: „An den Grenzwerten wird nicht gerüttelt“. Die Landesregierung unterstütze die Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Luftreinhaltepläne und setze stark auf den Ausbau des ÖPNV und den Einsatz von alternativen Antrieben. „Die Stickstoffdioxidbelastung geht in Niedersachsens Städten seit Jahren kontinuierlich zurück. Dieser Trend wird sich auch aufgrund der zu erwartenden Pkw-Flottenerneuerung fortsetzen. Ein konsequenter Ausbau des ÖPNV, sowie nachhaltige und umweltschonende Antriebe werden ebenso dazu beitragen“, sagte Lies.

Hintergrund: Der Bund plant eine Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Per Gesetz soll dann festgeschrieben werden, dass Diesel-Fahrverbote in der Regel erst ab einer Belastung von mehr als 50 µg/m³ Stickstoffdioxid verhältnismäßig seien. Die EU-Kommission hat nun dieser Regelung grundsätzlich grünes Licht gegeben, ohne den festgesetzten Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 µg/m³ in Frage zu stellen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
14.02.2019

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln