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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie vielen Haushalten in Niedersachsen wurde der Strom abgestellt?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Dr. Gero Hocker und Jörg Bode (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 14. Oktober 2016 wurde bekannt, dass die EEG-Umlage im kommenden Jahr auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde steigen wird. Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft in Köln bedeutet dies für einen durchschnittlichen Dreipersonenhaushalt eine Zusatzbelastung von 19 Euro.

Im Jahr 2014 wurde deutschlandweit 351 802 Haushalten der Strom gesperrt, weil sie ihre Rechnung nicht mehr zahlen konnten. Damals lag die EEG-Umlage bei 6,17 Cent pro Kilowattstunde.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der mit der Frage suggerierte Zusammenhang zwischen EEG-Umlage und Stromkosten besteht nicht. Der Anstieg der EEG-Umlage wird laut Zahlen des Bundeswirtschafsministeriums ganz oder teilweise durch weiter sinkende Stromgestehungskosten aufgefangen werden. Zudem sei darauf hingewiesen, dass die in der Frage genannte Zusatzbelastung eine Jahresbelastung ist.

Zugleich ist sich die Niedersächsische Landesregierung bewusst, dass einkommensschwache, auf Transferzahlungen angewiesene Menschen, unter den Belastungen durch Stromkosten leiden. Daher setzt sie sich dafür ein, dass insbesondere für diesen Personenkreis die Belastungen in einem erträglichen Rahmen bleiben.

Vor diesem Hintergrund beantwortet die Landesregierung die Fragen wie folgt:

1. Wie viele Haushalte wurden 2015 in Niedersachsen mit einer Stromsperre belegt, weil sie ihre Stromrechnung nicht zahlen konnten?

Gemäß Stromgrundversorgungsverordnung hat der Grundversorger das Recht, die Stromversorgung bei Nichtbezahlung der Stromrechnung ab einem Betrag von 100 Euro sowie nach entsprechender Androhung zu unterbrechen. Im Monitoringbericht 2015 der Bundesnetzagentur wird für ganz Deutschland dargestellt, dass die Stromgrundversorger im Jahre 2014 knapp 6,3 Millionen Stromsperrungen gegenüber Haushaltskunden angedroht haben. Im Vergleich zum Jahre 2013 nahmen die Androhungen von Stromsperren damit um über 600.000 ab. In rd. 1,3 Millionen Fällen haben die Stromgrundversorger die Netzbetreiber beauftragt, die Stromsperrung durchzuführen. Dieser Wert ist um rd. 100.000 Unterbrechungsbeauftragungen niedriger als im Jahre 2013. Letztendlich sind von den Netzbetreibern 351.802 Unterbrechungen von Haushaltskunden im Auftrag des örtlich zuständigen Grundversorgers tatsächlich durchgeführt worden. Schätzungsweise 6 Prozent der Unterbrechungen sind davon auf Mehrfachsperrungen zurückzuführen. Es wurden damit etwa 7.000 Unterbrechungen an Zählpunkten mehr durchgeführt als im Jahr zuvor. Der Anteil der Unterbrechungen an der Gesamtzahl aller Haushaltskunden in Deutschland liegt somit bei etwa 0,75 Prozent. Von den insgesamt 6,3 Millionen Unterbrechungsandrohungen münden knapp 6 Prozent tatsächlich in eine Sperrung.

In wie vielen niedersächsischen Haushalten eine Stromunterbrechung durchgeführt wurde, ist der Niedersächsischen Landesregierung nicht bekannt, da solche Erhebungen in Niedersachsen nicht durchgeführt werden.

2. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Stromkosten am Durchschnittsgehalt eines Niedersachsen, und wie hat sich dieser prozentuale Anteil seit 2000 entwickelt?

Die gewünschten Zeitreihen liegen auf Niedersachsen bezogen nicht vor. Hilfsweise wird auf die nachstehenden Zahlen zum Bruttomonatsverdienst eines Vollzeitbeschäftigten in Deutschland und den Stromkosten eines Durchschnittshaushalts verwiesen. Zudem ist die Entwicklung des Stromverbrauchs wiedergegeben. Dieser ist von 2000 bis 2014 um rund 7,2 Prozent gesunken. Ergänzend sei darauf hingewiesen das im Zeitraum 2000 bis 2014 das verfügbare Einkommen je Einwohner in Deutschland um 24,9 Prozent und in Niedersachsen um 21,3 Prozent gestiegen ist. Ersteres entspricht in etwa der Teuerung im gleichen Zeitraum. Bei der Interpretation der Angaben muss allerdings in Betracht gezogen werden, dass die Entwicklung der Einkommen von Haushalten, die von Stromarmut betroffen sind, vom Durchschnitt abweichen kann. Auch ist bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen, dass nicht alle Haushalte in der Lage sind den Stromverbrauch im möglichen Maße zu senken, da Ihnen zumindest teilweise die Mittel fehlen, um in energiesparende Geräte und Leuchtmittel zu investieren.

Entwicklung des Bruttomonatsverdienst, der durchschnittlichen Stromkosten und des Stromverbrauchs pro Haushalt in Deutschland

Jahr

Bruttomonatsverdienst eines
Vollzeitbeschäftigten
in Deutschland

Durchschnittliche
monatliche
Stromkosten pro
Haushalt (JV 3.500 kWh); Quelle: BDEW

Prozentualer Anteil
der Stromkosten am
Bruttomonatsverdienst

Stromverbrauch1 pro
Haushalt/Jahr
in kWh

Entwicklung des Stromverbrauchs
zum Jahr 2000

2000

2.551,00 Euro

40,66 Euro

1,59%

3.514

2001

2.617,00 Euro

41,76 Euro

1,60%

2002

2.701,00 Euro

46,99 Euro

1,74%

2003

2.783,00 Euro

50,14 Euro

1,80%

2004

2.846,00 Euro

52,39 Euro

1,84%

2005

2.901,00 Euro

54,42 Euro

1,88%

3.622

3,07%

2006

2.950,00 Euro

56,76 Euro

1,92%

2007

3.023,00 Euro

60,20 Euro

1,99%

2008

3.103,00 Euro

63,15 Euro

2,04%

2009

3.141,00 Euro

67,69 Euro

2,16%

2010

3.227,00 Euro

69,09 Euro

2,14%

3.471

-1,22%

2011

3.311,00 Euro

73,59 Euro

2,22%

3.482

-0,91%

2012

3.391,00 Euro

75,51 Euro

2,23%

3.449

-1,85%

2013

3.449,00 Euro

84,13 Euro

2,44%

3.390

-3,53%

2014

3.527,00 Euro

84,99 Euro

2,41%

3.260²

-7,23%²

2015

3.612,00 Euro

83,64 Euro

2,32%

1 Strom für Raumwärme, Warmwasser (Hygienezwecke), Beleuchtung und Elektrogeräte

2 vorläufiges Ergebnis

Quelle: Statisisches Bundesamt 2016

3. Wie will die Landesregierung dieser Entwicklung angesichts steigender EEG-Umlagen und damit steigender Strompreise konkret entgegenwirken?

Die EEG-Umlage zur Finanzierung der Erneuerbaren Energien wird auf den Strompreis aufgeschlagen und so direkt über die Stromrechnung bezahlt. Seit 2010 wird EEG-Strom über den Spotmarkt der Strombörse vermarktet. Aus der Differenz zwischen den Vermarktungserlösen und den gesetzlichen Vergütungssätzen für den aus Erneuerbaren Energien erzeugten Strom wird die EEG-Umlage berechnet. Die seit 2011 stark gesunkenen Börsenstrompreise sind daher ein wesentlicher Grund für den Anstieg der Umlage auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2017. Durch den Verfall der Börsenstrompreise sind die Vermarktungserlöse für EEG-Strom gesunken und der Unterschied zu den gesetzlichen Vergütungssätzen gewachsen und so auch die Summe, die über die EEG-Umlage eingezogen werden muss.

Die Summe aus Börsenstrompreis und EEG-Umlage hatte ihren Höchststand mit 10,55 Cent/kWh im Jahre 2013 erreicht. Seitdem ist sie trotz eines Anstiegs der vergüteten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um rd. 40 Prozent, drei Jahre in Folge gesunken und wird voraussichtlich auch im Jahre 2017 auf 9,56 Cent/kWh sinken.

Diese Entwicklung ist auch bei den Endkundenpreisen für die Haushalte und die Industrie festzustellen. Die Strompreise sind für beide Kundengruppen seit 2013 stabil. Die konkreten Auswirkungen auf den individuellen Strompreis hängen jedoch im Wesentlichen von den jeweils zugrundeliegenden Stromlieferverträgen ab. Dem Endkundenverbraucher wird daher empfohlen, den Strommarkt zu beobachten und gegebenenfalls den Stromlieferanten zu wechseln.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.10.2016
zuletzt aktualisiert am:
01.11.2016

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