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erstellt am:
31.05.2013
HANNOVER. Umweltminister Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Abgeordneter Jörg Bode (FDP) zum Hochwasserschutz in der Elbtalaue geantwortet.
Der Abgeordnete Jörg Bode (FDP) hatte gefragt zum Hochwasserschutz in der Elbtalaue:
Umweltminister Stefan Wenzel hat sich bei seinem Besuch in Hitzacker anlässlich einer Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Biosphärenreservate Deutschlands für einen „nachhaltigen Hochwasserschutz“ ausgesprochen. Den Medienberichten zufolge möchte er keinen konsequenten Rückschnitt in der Elbtalaue mehr, sondern nur noch da, wo er sich nicht vermeiden lässt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Maßnahmen möchte die Landesregierung ergreifen, um einen Ausgleich zwischen Hochwasserschutz und Naturschutz in der Elbtalaue sicherzustellen?
2. Inwieweit teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der Hochwasserschutz im Zweifelsfall dem Naturschutz vorgeht?
3. Wie definiert die Landesregierung den Begriff „nachhaltiger Hochwasserschutz“?
Stefan Wenzel, der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
Vorbemerkungen:
Die Strategie des Landes zum Hochwasserschutz war in den vergangenen Jahren bereits regelmäßig Thema von Unterrichtungen des Landtags. Es wird u. a. auf die mit Schreiben des MU vom 13.02.2012 (Az. Ref17-01425/16/6/02-0026) übersandte Unterrichtung im Zusammenhang mit der zwischenzeitlich abgeschlossenen Landtagseingabe 01997/09/16 hingewiesen. Hierin wird auch konkret auf den Hochwasserschutz an der Elbe eingegangen.
Die Deiche und Anlagen entlang der Elbe sind seit dem Elbehochwasser 2002 mit ca. 146 Mio. Euro ertüchtigt worden. Dazu zählen unter anderem die neu errichteten Hochwasserschutzanlagen in Hitzacker sowie auch die Erneuerung von ca. 45 Elbe-Deichkilometern im Amt Neuhaus. Über 19 Mio. Euro wurden allein in den Abschnitt Neu Garge bis Neu Bleckede investiert. Auch die Bewohner der Laascher Insel sind jetzt sicher vor dem Hochwasser. Im Bereich des Artlenburger Deichverbandes wurden die Deiche zwischen Hohnstorf und dem Elbe-Seiten-Kanal und dann weiter bis nach Avendorf ertüchtigt.
Gegenüber ihrem natürlichen Zustand hat die mittlere Elbe nördlich der Havelmündung in den letzten Jahrhunderten über 80% ihrer Auen (Überflutungsflächen) durch Deichbau verloren (Auenzustandsbericht 2009, Hrsg. BMU / Bundesamt für Naturschutz). Dennoch finden sich an der Mittelelbe im Vergleich zu anderen Strömen Mitteleuropas noch großräumig naturnahe Flussauen mit einem einzigartigen Artenreichtum. Das war nach der deutschen Wiedervereinigung der Grund für die politischen Beschlüsse, diese Flusslandschaft als Großschutzgebiet zu erhalten.1997 hat die UNESCO das länderübergreifende Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe“ auf ca. 600 km Flusslänge anerkannt. Die naturschutzrechtliche Sicherung erfolgte in Niedersachsen 2002 mit dem vom Niedersächsischen Landtag einstimmig verabschiedeten Gesetz über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“.
Große Teile des Biosphärenreservats gehören zum Europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 (FFH-Gebiet 074 und EU-Vogelschutzgebiet V37) und sind somit auch aufgrund europäischen Rechts zu schützen. Auwälder, die natürlicherweise alle Gewässer begleiten, gehören heute zu den am stärksten gefährdeten Lebensräumen. Bundesweit ist nicht einmal 1% des ursprünglichen Auwaldbestandes erhalten. Deshalb sind die Auwald-Lebensraumtypen in den Anhang 2 der FFH-Richtlinie aufgenommen worden, der Weichholz-Auwald sogar als „prioritärer Lebensraumtyp“. Sie bedecken im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ nur einen sehr geringen Flächenanteil des Elbvorlands.
Bei seinem Besuch im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ am 25.04 2013 hat Herr Minister Wenzel deutlich gemacht, dass es für ihn ein großes Anliegen ist, die Verpflichtungen zum Schutz einer hervorragenden Auenlandschaft zu erfüllen, die mit der UNESCO-Anerkennung verbunden und naturschutzrechtlich verpflichtend sind. Gleichzeitig hat er deutlich gemacht, dass die Elbtalaue eine Kulturlandschaft ist und dass ein Biosphärenreservat sehr viel mehr bedeutet als nur Naturschutz. Hier wird eine auf das Miteinander von Mensch und Natur ausgerichtete nachhaltige Erhaltung und Entwicklung des Gebiets mit seinen landschaftlichen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Werten und Funktionen beispielhaft erprobt.
Vor diesem Hintergrund ist es der Landesregierung ein ganz besonderes Anliegen, dass Hochwasserschutz und Naturschutz gemeinsam nach Lösungen suchen, um sowohl den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten, als auch die typischen Lebensräume der Auenlandschaft zu erhalten.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Ein Ausgleich zwischen den Interessen des Hochwasserschutzes und des Naturschutzes ist schon allein über die rechtlichen Rahmenbedingungen sichergestellt. Nicht nur das Naturschutzrecht, sondern auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gibt vor, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (Zweckbestimmung in § 1 WHG). In Natura 2000-Gebieten kommen grundsätzlich nur solche Maßnahmen des Hochwasserschutzes in Betracht, die mit der Konzeption größtmöglicher Schonung der durch die RL 92/43/EWG (FFH-RL) und die RL 2009/147/EG (Vogelschutz-RL) geschützten Rechtsgüter vereinbar sind (vgl. VG Regensburg, U. v. 11.01.2011 – RN 4 K 09.1873 – Nr. II 3 der Gründe, S. 19).
Darüber hinaus wurde im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz bereits Anfang des Jahres 2012 eine „Beauftragte des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz für den Hochwasserschutz für die Untere Mittelelbe“ bestellt. Diese Beauftragte leitet einen Arbeitskreis, in dem sowohl die vor Ort zuständigen Deichverbände und –behörden vertreten sind, als auch der behördliche Naturschutz. Ziel ist es, möglichst einvernehmliche Lösungsansätze für die im Bereich der Unteren Mittelelbe anstehenden Themen im Hochwasserschutz zu erarbeiten. Durch die direkte Einbindung der Naturschutzbehörden werden die Belange des Naturschutzes (Biosphärenreservat, Natura 2000) von Anbeginn der Planung an aktiv mit eingebunden.
Zurzeit wird gemeinsam mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern geprüft, mit welchem rechtssicheren Verfahren und mit welchem Maßnahmenspektrum die Ziele des Hochwasserschutzes unter Berücksichtigung des Naturschutzes (inklusive der FFH-Verträglichkeit) am besten erreicht werden können.
Zu 2:
Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass es sich beim Hochwasserschutz um eine wichtige Aufgabe handelt, bei deren Erfüllung die Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen sind. Sowohl der Hochwasserschutz als auch der Naturschutz sind je nach örtlicher Situation entsprechend ihrer Bedeutung zu berücksichtigen. Pauschale Aussagen hält die Landesregierung nicht für zielführend. Welche Maßnahmen erforderlich und sinnvoll sind, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Das Maßnahmespektrum für nachhaltigen Hochwasserschutz (s. Antwort zu Frage 3) enthält auch Maßnahmen, die Hochwassergefahren vermindern und gleichzeitig für den Naturschutz neutral oder mit Vorteilen verbunden sind. Die Landesregierung möchte stärker als bisher solche win-win-Lösungen verfolgen.
Zu 3:
Es gibt keinen absoluten Schutz vor Hochwasser. Vor diesem Hintergrund ist der Begriff des „nachhaltigen Hochwasserschutzes“ im Sinne der europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRML), die im März 2010 mit dem Wasserhaushaltsgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde, als „nachhaltiges Hochwasserrisikomanagement“ zu verstehen und umfasst die folgenden Aspekte des Hochwasserrisikomanagement-Zyklus: Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Regeneration und Überprüfung. Er bezieht somit alle Phasen vor, während und nach einem Hochwasserereignis ein.
Zur Umsetzung des Hochwasserriskomanagment-Zyklus ist eine transparente Diskussion über Risiken mit allen Fachbereichen notwendig. Das moderne Vorsorgeinstrument ist heute aktives Risikomanagement - das bedeutet: Bürger und Kommunen zu sensibilisieren und zu informieren. Die HWRM-RL hat zum Ziel die Gefahren, die Hochwasser auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das kulturelle Erbe und die wirtschaftliche Betätigung ausübt, zu verringern und das Management im Umgang mit den Hochwassergefahren zu verbessern.
Bei der Auswahl und der Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen ist unabhängig von der hydrologischen, naturschutzrelevanten und ökonomischen Bewertung wichtig, dass die betroffenen gesellschaftlichen und politischen Akteure einbezogen sind und aktiv mitwirken.
Eine wichtige Rolle beim nachhaltigen Hochwasserschutz spielt die Hochwasserrückhaltung im gesamten Einzuggebiet. Sowohl nach Naturschutzrecht (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz), als auch gemäß § 77 WHG sollen frühere Überschwemmungsgebiete, die als Rückhalteflächen geeignet sind, so weit wie möglich wiederhergestellt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen.
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erstellt am:
31.05.2013