Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Antwort auf die mündliche Anfrage zu Windkraft im Wald

Die Abgeordneten Horst Kortlang, Gabriela König, Dr. Gero Hocker und Almuth von Below-Neufeldt (FDP) hatten gefragt:

Im Rahmen der Plenarsitzungen des Niedersächsischen Landtags vom 17. bis 19. April 2013 stellten die Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Gero Hocker und Christian Grascha eine Mündliche Anfrage mit der Überschrift „Belastungen von Mensch und Natur durch den Ausbau der Windenergie“. Die Beantwortung der Anfrage durch die Landesregierung warf erneute Fragen über den Ausbau der Windenergie in Niedersachsen auf.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Schritte zum Wegfall von Höhenbegrenzungen und zum Repowering will die neue Landesregierung einleiten, um den weiteren Ausbau der Windenergie zu unterstützen?

2. Welche Vorstellungen über die Nabenhöhe von Windkraftanlagen im Wald hat die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass eine effiziente Nutzung der Windenergie und damit der verfügbaren Flächen die Errichtung entsprechend hoher leistungsstarker Anlagen erfordert?

3. Wie begründet die Landesregierung die Offenhaltung der Möglichkeit einer Errichtung von Windkraftanlagen im Wald, wenn sie ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für seltene, streng geschützte, waldbewohnende Tierarten (z. B. Schwarzstorch, Rotmilan oder Bechsteinfledermaus) nicht ausschließen kann?


Stefan Wenzel, der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Die Windenergie als vergleichsweise kostengünstige und etablierte Technologie bildet das Kernstück der Energiewende im Stromsektor. Deren Ausbau ist ein wesentlicher Bestandteil nachhaltiger Klima- und Energiepolitik.

Niedersachsen verfügt gerade zur Erzeugung von Windstrom über hervorragende Voraussetzungen und Potenziale. Ende 2012 waren bereits 7.338 Megawatt elektrischer Windkraftleistung installiert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Die Landesregierung will die Potenziale zur Windenergienutzung in Niedersachsen im Sinne eines umwelt- und sozialverträglichen Ausbaus nutzen helfen und damit zu einer erfolgreichen Umsetzung der Energiewende beitragen. Entsprechend sollen beispielsweise mit einer Windenergie-Potenzialanalyse sowie einem Windenergieerlass für mehr Planungssicherheit und Transparenz der weitere Ausbau der Windenergienutzung einschließlich Repowering unterstützt werden.

Bezüglich Höhenbegrenzungen wurde das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) Niedersachsen im Jahr 2012 novelliert und um den Grundsatz ergänzt, dass für Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergienutzung in den Regionalen Raumordnungsprogrammen keine Höhenbegrenzungen festgelegt werden sollen. Des Weiteren wurden Regelungen zur möglichen Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten speziell für Repowering-Maßnahmen getroffen. Mit der Fortschreibung des LROP geht die Verpflichtung der Träger der Regionalplanung einher, die Regionalen Raumordnungsprogramme entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben.

Zu 2:

Die Landesregierung sieht sich an den Landtagsbeschluss vom 30.06.2011 gebunden, demzufolge eine Bereitstellung von Waldflächen für Windkraftanlagen in der regionalen Raumordnung nur dann zugelassen werden soll, wenn weitere Flächenpotenziale weder für neue Vorrang‑ noch Eignungsgebiete im Offenland der jeweiligen Region zur Verfügung stehen und es sich um vorbelastete Flächen handelt. Die Landesregierung wird nach Fertigstellung der Windpotenzialanalyse prüfen, ob die diesbezüglichen raumordnerischen Regelungen fortgeschrieben werden müssen. Diskussionen zur Nabenhöhe wären in diesem künftigen Kontext zu führen.

Zu 3:

Die Landesregierung hat hierzu bisher keine entsprechende Entscheidung getroffen. Es wird auf das zu Frage 2 angesprochene abgestufte Prüfungs- und Entscheidungsverfahren verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.05.2013

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln