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Bundesratsrede von Minister Wenzel zu Atom-Rückstellungen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

Stück für Stück werden die Kosten eines Erbes deutlich, das wir leider nicht ausschlagen können: das nukleare Erbe mit all den damit verbundenen Altlasten. Anlässlich einer Anhörung im Niedersächsischen Landtag zu dem heutigen Thema, haben alle dort eingeladenen Sachverständigen die besondere Dringlichkeit dieser Thematik betont. Angesichts der rückläufigen Marktkapitalisierung der großen Energieversorger wird es immer zweifelhafter, ob die für den Rückbau und die Entsorgung der Atomkraftwerke gebildeten bilanziellen Rückstellungen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, wenn sie gebraucht werden.

Damit die Kosten für den Rückbau der Atomkraftwerke und die Entsorgung des Atommülls nicht eines Tages der öffentlichen Hand zur Last fallen, brauchen wir ein dreistufiges Vorgehen.

Erstens muss endlich Transparenz geschaffen werden:

Wir müssen so genau wie irgend möglich Klarheit darüber herstellen, welche finanziellen Mittel für den Rückbau der Atomkraftwerke und die dauerhafte Lagerung der Atomabfälle tatsächlich erforderlich sind; und das Ganze „kraftwerkscharf“.

Es trifft zu, dass es bei den Kosten für die dauerhafte Lagerung hochradioaktiver Abfälle noch an einigen politischen Vorgaben fehlt. Dazu muss das Ergebnis der Arbeiten in der Atommüllkommission abgewartet werden. Ich bin aber sicher, dass die Kosten in jedem Fall deutlich höher liegen werden als die bisher in den Bilanzen der Energieversorger dafür eingestellten Rücklagen. In der Schweiz geht man von einem Betrag aus, der relativ gesehen mindestens doppelt so hoch ist.

Die Rückstellungen müssen auch Sicherheitszuschläge für unvorhergesehene Ereignisse und Kostensteigerungen enthalten, wie wir sie aktuell beim Rückbau des Atomkraftwerks Stade erleben; außerdem müssen Zuschläge als Resultat etwaiger Rechtsänderungen, z. B. bei der Novellierung der Strahlenschutzverordnung, berücksichtigt werden.

Zweitens müssen wir sehr kurzfristig die Verfügbarkeit der notwendigen Finanzmittel im Rahmen des bestehenden Systems sichern:

Dazu gehört eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe „harter“ Patronatserklärungen der Konzernmütter für ihre Atomkraftwerke betreibenden Töchter bzw. lückenlose Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge zwischen Betreibergesellschaften und ihren Mutterkonzernen über das Jahr 2022, dem derzeitigen Auslaufen der Solidarvereinbarung hinaus. Dass sich der Mutterkonzern von Vattenfall aus der Haftung für seine deutschen Töchter verabschiedet hat, ist skandalös – und zeigt die Dringlichkeit.

Dazu gehört auch die Bildung eines konkursfesten und „mündelsicheren“ Sondervermögens innerhalb der Konzerne, aus dem im Fall einer Insolvenz die Verpflichtungen hinsichtlich Stilllegung, Rückbau und Entsorgung finanziert werden können.

Prüfen sollten wir ferner einen Haftungsverbund der Muttergesellschaften der Atomkraftwerksbetreiber untereinander – ähnlich wie die Solidarvereinbarung zur Deckung der Haftung für Schäden bei nuklearen Ereignissen oder wie bei Vereinen zur Absicherung von Pensionsansprüchen. Ein solcher Haftungsverbund könnte auch mit einem Garantiesystem verbunden werden, so dass er nicht nur das Risiko für diejenigen Beträge trägt, bis zu deren Höhe Rückstellungen gebildet worden sind, sondern auch für darüber hinausgehende ungeplante Kosten gesamtschuldnerisch garantiert. Dabei muss auch der Betrag für die Deckungsvorsorge im Haftungsfall sehr deutlich nach oben korrigiert werden.

Schließlich brauchen wir zur Absicherung unseres Anliegens auch begleitende Änderungen des Atomgesetzes wie z. B. die verbindliche Verpflichtung der Betreiber zum Rückbau ihrer stillgelegten Kernkraftwerke.

Als dritten Schritt brauchen wir einen öffentlich-rechtlichen Fonds mit Garantiesystem und Nachschusspflichten der Betreiber:

Ein solcher Fonds muss eine Lösung insbesondere für die mittel- und langfristigen Verpflichtungen bezüglich Rückbau und Dauerlagerung schaffen, die möglicherweise zeitlich über das Fortbestehen der betroffenen Unternehmen weit hinausreichen. Dafür gibt es bereits interessante Vorbilder in der Schweiz, in Schweden und in Finnland, die wir sorgfältig prüfen sollten. Dabei gilt es im Einzelnen, viele Fragen zu klären. Auf keinen Fall dürfen die Betreiber aus ihrer rechtlichen Verantwortung für den Rückbau und die Entsorgung entlassen werden.

Anrede,

es gibt also eine Reihe von Handlungsansätzen, die dazu beitragen können, dass die von den Energieversorgern gebildeten Rückstellungen auch tatsächlich zur Verfügung stehen, wenn sie tatsächlich gebraucht werden. Der vorliegende Entschließungsantrag greift mehrere dieser Elemente auf. Wir müssen nur endlich anfangen. Ich bitte daher um Zustimmung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.10.2014
zuletzt aktualisiert am:
08.02.2024

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