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Abschluss der Verhandlungen zum Masterplan Ems

Staatssekretärin Birgit Honé: Ein Meilenstein, dem weitere folgen müssen


Staatssekretärin Birgit Honé hat die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag über den Abschluss der Verhandlungen zum „Masterplan Ems 2050“ informiert. Die Verhandlungen waren Mitte Juli begonnen und jetzt erfolgreich zu Ende geführt worden. Be­teiligt waren Verantwortliche aus der Stadt Emden, den Landkreisen Emsland und Leer, der Meyer Werft, dem World Wide Fund for Nature Deutschland (WWF), Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersach­sen e.V. (BUND), dem Naturschutzbund Niedersachsen e.V. (NABU), der Gene­raldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, der Staatskanzlei sowie aus dem Umwelt- und dem Wirt­schaftsministerium. Alle Beteiligten hatten am (gestrigen) Montag­abend in Hannover eine Abschlusserklärung und – bis auf zwei kommunale Vertreter – auch den ei­gentlichen Vertrag zum Masterplan unterzeichnet. Vor der Ableistung der letzten noch fehlenden Unter­schriften werden nun umge­hend die kommunalen Gremien be­fasst.

Ziel der Verhandlungen sei es gewesen, so Birgit Honé, dass alle Vertragsparteien Verant­wortung für die Emsregion übernehmen, die eine hohe Bedeutung als Natur-, Wirtschafts- und Lebensraum hat. Mit den jetzt geplanten Maß­nahmen soll der ökologische Zustand der Ems nachhaltig verbessert und die Ems gleichzeitig als leistungsfähige Bundeswasserstraße erhalten werden. Ein wichtiges Anliegen war auch die langfristige Sicherung der regionalen Wirtschaftsstruktur, insbesondere Arbeits­plätze in der Meyer Werft und in ihrem Umfeld. Von daher sei der Masterplan ein „Meilen­stein“, dem aber weitere – vor allem bei der Umsetzung – folgen müssten, sagte Honé.

Die Vereinbarung hätte allen Seiten Kompromissbereitschaft und Zugeständnisse abgefor­dert, erklärte die in der Landesregierung für die Regionalentwicklung ver­antwortliche Staats­sekretärin bei der Vorstellung des Masterplans in Hannover. Mit dem jetzt verhandelten Ver­tragstext sei es aber gelungen, detaillierte Regelungen über die Zusammenarbeit der Ver­tragsparteien, einen gemeinsamen Fahrplan und eine Reihe von konkret umzuset­zenden Maßnahmen zu vereinbaren. Bei einer Laufzeit von insgesamt 35 Jahren sei nachvoll­ziehbar, dass die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen erst nach und nach präzisiert werden. Monitoring und Evaluation seien daher wichtige Bausteine des Vertrages.

Ein Lenkungskreis Ems, eine Geschäftsstelle und mehrere Arbeitskreise sollen die Umset­zung des Masterplans begleiten; alle Maßnahmen sollen bis 2050 abgeschlossen werden.

Das Land Niedersachsen will mit diesem Vertragswerk der Europäischen Kommission ge­genüber deutlich machen, dass nunmehr alle regionalen Akteure der Emsregion einschließ­lich Bund und Land in der Lage sind, einen seit Jahrzehnten schwelenden Konflikt um die – nun als gleichwertig anerkannten – ökologischen und ökonomischen Interessen in Einklang gebracht werden konnten. Die europäischen Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG), der Vogelschutz-Richtlinie (2009/147/EG), der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EG) sollen mit der Umset­zung dieses Vertrages erfüllt werden. Ziel ist es damit auch, ein drohendes Vertragsverlet­zungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.

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