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Antwort auf die mündliche Anfrage zu: Was unternimmt die Landesregierung gegen weitere Verzögerungen im Streit zwischen der Stadt Braunschweig und Eckert & Ziegler?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Heidemarie Mundlos (CDU) geantwortet.

Die Abgeordnete hatte gefragt:

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am 14. Januar 2015 die vor drei Jahren von der Stadt Braunschweig verfügte Veränderungssperre für das Industriegebiet in Braunschweig-Thune für unzulässig erklärt und damit dem Kläger Eckert & Ziegler Recht gegeben. Das Gericht hatte u. a. geltend gemacht, die Stadt hätte das laufende Bebauungsplanverfahren zur Neuordnung des Nebeneinanders von Gewerbe und Wohnen am Standort Thune schneller zu einem Abschluss bringen müssen.

Bereits am 7. Januar hatte Minister Wenzel bei einem Besuch der Firma Eckert & Ziegler gemäß Braunschweiger Zeitung erklärt, er wolle alles auf den Prüfstand stellen und wolle die Zeit nutzen, in der „die durch den Rat der Stadt beschlossene Veränderungssperre gilt“, und weiter, das Land habe in Thune die Aufsicht an sich gezogen, um für die bestmögliche Sicherheit sorgen zu können. Dieser Zeithorizont ist nun hinfällig. Zugleich ist deutlich geworden, dass die Firma über rechtsgültige Genehmigungen verfügt und alle Strahlenschutzvorschriften einhält.

Wenn „bestmögliche Sicherheit“ das Ziel nicht nur der Politik und der Anwohner, sondern auch der am Standort Thune mit radioaktivem Material umgehenden Firmen Eckert & Ziegler und GE Healthcare Buchler ist, dann müssen nach Ansicht von Experten weitere Verzögerungen und lange Auseinandersetzungen vor Gerichten und Behörden vermieden werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwiefern wird die Landesregierung auf die Stadt Braunschweig und die Firmen Eckert & Ziegler und GE Healthcare Buchler zugehen, damit Gespräche über eine freiwillige Selbstverpflichtung mit dem Ziel einer Reduzierung der Strahlungsdosis am Zaun sowie der Umgangsgenehmigung und allgemein einer Verringerung der Emissionen und Immissionen am Standort BS-Thune in Gang kommen?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeiten, kurzfristig durch bauliche Veränderungen (z. B. Zaun, beantragtes Gebäude) sowohl die Sicherheit der Anwohner als auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Firmen in Einklang zu bringen, ohne dass ausgerechnet solche - der Verträglichkeit mit der Wohnbebauung dienenden - Maßnahmen durch langwierige Genehmigungsverfahren und technische Gutachten mit womöglich unterschiedlichen Zuständigkeiten behindert werden?

3. Inwiefern wird die Landesregierung auf die Stadt Braunschweig einwirken, damit die Aufstellung eines Bebauungsplanes in Braunschweig-Wenden/Thune beschleunigt, größtmögliche Transparenz und bestmögliche Sicherheit für Anwohner und Mitarbeiter geschaffen werden sowie Planungssicherheit und Entwicklungsmöglichkeiten für die Firmen gegeben sind?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Die in Braunschweig-Thune ansässigen Firmen Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH und GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG verfügen über bestandskräftige und unbefristete Genehmigungen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Von beiden Firmen werden die Strahlenschutzvorschriften eingehalten. Die Belange des Strahlenschutzes werden seit Ende Februar 2014 vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) wahrgenommen. Bei seinem Besuch der Firmen Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH und GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG hatte Herr Minister Wenzel bereits erklärt, dass ihm viel daran liege, für die Bürger eine Situation zu schaffen, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Verbesserung darstelle und maximale Sicherheit gewährleiste. Die Zuständigkeit für bauliche Angelegenheiten (z. B. Bauleitplanung) liegt bei der Stadt Braunschweig.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Im Hinblick auf die von Ihnen angesprochene freiwillige Selbstverpflichtung der in Braunschweig-Thune ansässigen Firmen Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH und GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG fanden bereits Gespräche mit dem MU statt. Eine Optimierung des Strahlenschutzes wurde seitens Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH bereits in das verbindliche Betriebsregelement aufgenommen. Unabhängig davon prüft MU derzeit, ob eine Reduzierung der Umgangsgenehmigungen nach Art und Umfang rechtlich möglich ist und dann ggf. angeordnet werden kann. Diese Prüfungen werden zügig aber mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt und voraussichtlich noch bis Ende 2015 andauern.

Zu 2:

Genehmigungsanträge zu baulichen Veränderungen sind an die Stadt Braunschweig zu richten. Sollten derartige Anträge nach Wegfall der Veränderungssperre bzw. nach in Kraft treten eines neuen Bebauungsplanes gestellt werden, sind die Antragstellung durch die Firmen Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH bzw. GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG und das Genehmigungsverfahren der Baubehörde zeitbestimmend. Werden wesentliche Festlegungen der gültigen strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen berührt, sind zusätzlich Anträge nach § 7 StrlSchV zu stellen. Eine Konzentrationswirkung im Rahmen dieser Genehmigungsverfahren gibt es nicht. Generell lässt sich sagen, dass durch bauliche Maßnahmen eine Optimierung des Schutzes der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung erreicht werden kann.

Zu 3:

MU geht davon aus, dass die Stadt Braunschweig bei ihrer Bauleitplanung zügig, sachkundig und rechtskonform vorgeht. Die Transparenz ist aus Sicht des MU durch die erfolgte Auslegung des Bebauungsplanes durch die Stadt Braunschweig, mit der Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger Anmerkungen und Einwände im Rahmen der Auslegung vorzubringen, gewährleistet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2015

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