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Gutachten zur Energieversorgung: Netze und Strompreise entlasten - Konventionelle Kraftwerke müssen flexibler reagieren und früher vom Netz

In dem Gutachten zur Stromproduktion wird aufgezeigt, dass Braunkohle- und Atomkraftwerke kaum auf Lastschwankungen und negative Strompreise reagieren. Das belaste die Stromnetze und führe zu erhöhten Kosten für die Netzsteuerung sowie zur Abschaltung von erneuerbaren Energiequellen.

Mit Hilfe des Gutachtens sollte geklärt werden, wie die Stromnetze entlastet werden können und der Einspeisevorrang der Erneuerbaren Energien gewahrt werden kann. Dadurch könnten Kosten eingespart werden.

Gegenwärtig produzieren konventionelle Kraftwerke in Deutschland nahezu durchgehend etwa 25 Gigawatt Strom, selbst dann, wenn in hohem Maße Erneuerbare Energien (EE) zur Verfügung stehen. Professor Dr. Hans-Peter Beck und Professor Dr. Bernd Engel vom Energieforschungszentrum Niedersachsen (EFZN) haben mit Teams der TU Clausthal und der TU Braunschweig ermittelt, dass derzeit nicht einmal die Hälfte der konventionellen Leistung notwendig wäre, um das Stromnetz sicher zu betreiben.

Die Engpässe im Stromnetz werden maßgeblich durch die Dauerstromproduktion konventioneller Kraftwerke verursacht. Wenn die konventionellen Kraftwerke ihre Produktion flexibler reduzieren oder früher vom Netz gehen, könnten auch die Verbraucher deutlich entlastet und der CO2-Ausstoß verringert werden.

Zur Senkung der konventionellen Mindestleistung (sog. Must-Run) auf das erforderliche Maß stellte das Umweltministerium ein Fünf-Punkte-Programm vor:

  • Durchsetzung des Einspeisevorrangs für Erneuerbare Energien
  • Mehr Transparenz bei der Netzsteuerung
  • Entwicklung von Anreizen für einen flexiblen Betrieb konventioneller Kraftwerke
  • Reduzierung des CO2-Ausstoßes, indem die Systemdienstleistung zunehmend durch EE erbracht wird
  • Keine Übertragung von Reststrommengen auf AKW im Netzausbaugebiet.

Ausführliches Material zum Thema finden Sie hier (PDF).

Gutachten "Technische Mindesterzeugung des Kraftwerksparks bis zum Jahr 2030 in Niedersachsen und Deutschland"

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.05.2017
zuletzt aktualisiert am:
01.12.2017

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