Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Schachtanlage Asse II

Genehmigungsbescheid für den Umgang


Pressemitteilung Nr 67/2010

HANNOVER. Der Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II zum Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß Paragraph 7 der Strahlenschutzverordnung gegenüber dem Bundesamt für Strahlenschutz ist nun erteilt worden. Das Genehmigungsverfahren erfolgte in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Dessen bundesaufsichtliche Stellungnahme erfolgte am 1. Juli 2010 nach Beteiligung der Strahlenschutzkommission der Bundesregierung und nachdem die vollständigen Antragsunterlagen Ende April eingegangen waren.

Der Genehmigungsbescheid umfasst die Handhabung von kontaminierten Lösungen, Feststoffen und Gasen in der Schachtanlage Asse II unter Tage außerhalb der Einlagerungskammern. Ebenso enthält die Genehmigung das Verfahren zur Freigabe radioaktiver Stoffe oder kontaminierter Materialien sowie zur Herausgabe für feste und flüssige Stoffe, die nicht aus Kontrollbereichen stammen und bei denen eine Kontamination ausgeschlossen werden kann. Die Genehmigung enthält des Weiteren die betrieblichen Regelungen zur Gewährleistung eines sicheren Weiterbetriebs der Schachtanlage und die Festlegung der höchstzulässigen Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Fortluft.

Die Genehmigung des Umgangs mit kontaminierten Lösungen, Feststoffen und Gasen erstreckt sich ausschließlich auf die Durchführung von Maßnahmen zur Gewährleistung des Strahlenschutzes, jedoch nicht auf den Umgang zum Zweck der Rückholung oder der Umlagerung der radioaktiven Abfälle sowie aller dazu vorbereitenden Maßnahmen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.07.2010
zuletzt aktualisiert am:
21.07.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln