Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Altlastenfonds

Rede von Umweltminister Hans-Heinrich Sander zum Entschließungsantrag der Fraktion der SPD (LT-Drs. 16/804)


- es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

in ihrem Entschließungsantrag erhebt die Fraktion der SPD die Forderung, eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Altlastenfonds einzurichten. Hierzu stelle ich fest:

Einer solchen Arbeitsgruppe bedarf es nicht. Sie kann nicht zielführend sein. Die Gründe hierfür möchte ich Ihnen nachfolgend kurz darstellen:

Die geltende Rechtslage zur Verantwortlichkeit für die Beseitigung von Altlasten ist eindeutig. Sie ergibt sich aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz und weist die Verantwortung vorrangig den Verursachern einer Altlast sowie den Eigentümern belasteter Grundstücke zu. An dieser Rechtslage kann die von der SPD gewünschte Arbeitsgruppe nichts ändern.

Es kann nicht Aufgabe des Landes sein, die nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz verpflichteten Personen auf Kosten des Steuerzahlers von ihrer Verantwortung zu entlasten. Schon die finanzielle Tragweite des Problems schließt die Verlagerung auf die Allgemeinheit aus.

Soweit in Einzelfällen ein rechtlich Verantwortlicher nicht herangezogen werden kann, besteht in Niedersachsen eine Fördermöglichkeit nach der Brachflächen- und Altlastenrichtlinie. Durch diese Förderung aus Landes- und EG-Mitteln konnten seit 2007 bereits mehr als 7 Mio. Euro für die Unterstützung konkreter Sanierungsprojekte bewilligt werden.

Im Zusammenhang mit der Forderung der SPD, auf einen Altlastenfonds des Landes hinzuarbeiten, ist ein Rückblick unvermeidbar:

Mein Amtsvorgänger Werner Remmers hatte seinerzeit mit der niedersächsischen Wirtschaft die Einrichtung eines gemeinsamen Altlastenfonds fest vereinbart. Dies wurde der SPD-geführten Landesregierung im Jahr 1990 fix und fertig übergeben. Die damalige SPD-Landesregierung hat aber das bestehende Konzept verworfen und statt dessen eine Abfallabgabe in Niedersachsen eingeführt, die von der Wirtschaft abgelehnt und schließlich vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt wurde.

Damit ist von der Regierung Schröder in den 1990er Jahren die Chance auf einen kooperativen Ansatz für einen Altlastenfonds bewusst verspielt worden.

Ich habe in den letzten Monaten Gespräche mit Vertretern der niedersächsischen Wirtschaft geführt. Dabei ist mir deutlich geworden, dass sich die Wirtschaft heute angesichts der veränderten wirtschaftlichen Randbedingungen auf einen derartigen Fonds nicht mehr einlassen wird.

Daher kann ich zusammenfassend nur bekräftigen:

Für das Anliegen des Entschließungsantrags besteht in Niedersachsen heute keine realistische Perspektive. Eine Arbeitsgruppe, wie sie die SPD fordert, könnte an den aufgezeigten Randbedingungen überhaupt nichts ändern.

Der Entschließungsantrag ist daher abzulehnen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.01.2009
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln