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Altlasten in der Region Hannover

Antwort von Umweltminister Hans-Heinrich Sander auf die Frage der Abgeordneten Bäumer, Konrath, Toepffer (CDU) (Frage 1)


Pressemitteilung Nr. 29/2009

Es gilt das gesprochene Wort

Vorbemerkungen:

Die Landesregierung hat bereits vor wenigen Monaten, am 22. Dezember 2008, auf eine Anfrage aus dem Landtag zu Altlasten in der Region Hannover geantwortet.

Auf die dort enthaltenen detaillierten Aussagen über die Altlast am De-Haën-Platz und andere Altlasten in der in Region möchte ich zunächst verweisen, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden. Die Region Hannover als zuständige untere Bodenschutzbehörde hat seither weiter mit erheblichem Einsatz daran gearbeitet, durch Untersuchungen und fachliche Bewertungen der Bodenbeschaffenheit im Umfeld des De-Haën-Platzes die Risiken für die Betroffenen näher zu erforschen. Zugleich dienen solche Untersuchungen auch dazu, den nötigen Handlungsbedarf einzugrenzen, damit kein Sanierungsaufwand betrieben wird, der unnötig ist oder an der falschen Stelle ansetzt.

Nach den vorliegenden Erkenntnissen der Region Hannover bestehen im Bereich des De-Haën-Platzes keine akuten Gesundheitsgefahren. Die Untersuchungen haben allerdings gezeigt, dass mittel- und langfristige Gesundheitsrisiken für die Bewohner der betroffenen Flächen überwiegend durch chemische Effekte von Schadstoffen verursacht werden, die nach dem Abbruch der früheren Fabrik im Boden verblieben sind.

Demgegenüber spielen radiologische Wirkungen nur bei einem geringen Teil der verunreinigten Flächen eine Rolle.

Die Region Hannover hat das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz als oberste Bodenschutzbehörde in angemessener Weise über ihre Tätigkeit informiert. Bekanntlich gehörte es zu den wesentlichen Zielen der Verwaltungsreform, eines der bedeutendsten Projekte dieser Koalition nach dem Regierungswechsel 2003, die Eigenverantwortung der kommunalen Behörden zu stärken.

Gemäß diesem Ziel haben wir die Bezirksregierungen in Niedersachsen aufgelöst und erhebliche Personaleinsparungen bei der Aufsichtstätigkeit durch das Land erreicht. Der Grundgedanke dieser Reform ist, die Verantwortung für den Verwaltungsvollzug im Wesentlichen auf der Ortsinstanz auszuüben unter maßgeblicher Beteiligung der Kreistage, Stadträte und der Regionsversammlung .

Dieser Grundgedanke gilt insbesondere auch gegenüber einer derart großen und gut ausgestatteten Behörde wie der Region Hannover.

Anlässlich der aktuellen Anfrage möchte ich noch einmal die grundlegende Sachlogik der Altlastenbearbeitung in Erinnerung rufen, die sich in jahrzehntelangen Erfahrungen entwickelt und bewährt hat:

Die systematische Altlastenbearbeitung ist in der Regel ein mehrstufiger Prozess. Dieser gliedert sich in die aufeinander aufbauenden Arbeitsschritte

• Erfassung,

• orientierende Untersuchung,

• Gefährdungsabschätzung,

• Sanierungsuntersuchung,

• Sanierung und

• Nachsorge.

Parallel zu den einzelnen Schritten oder auch nach Abschluss von Sanierungen können z. T. langfristige Überwachungsmaßnahmen erforderlich sein. Die Bewertung einer Verdachtsfläche und ggf. ihre Einstufung als "Altlast" erfolgt nach Abschluss der Gefährdungsabschätzung durch die jeweils zuständige untere Bodenschutzbehörde.

Eine solche Einstufung setzt voraus, dass eine Detailuntersuchung der Verdachtsfläche erfolgt ist und alle Gefährdungspfade betrachtet wurden. Gerade in schwierigeren Fällen, wie im Fall de-Haën-Platz, ist es unabweisbar, zunächst durch Untersuchungsmaßnahmen eine Bewertungsgrundlage zu schaffen, auf deren Basis über notwendige weitere Schritte insbesondere oft kostspielige Sanierungsmaßnahmen entschieden werden kann.

Die Nutzung von Grundstücken für Abfallbeseitigung, Gewerbe und andere Zwecke hat in den letzten 150 Jahren zu einer Vielzahl von Bodenverunreinigungen geführt, die seit ca. 20 Jahren von den Bodenschutzbehörden als Verdachtsflächen erfasst und Schritt für Schritt abgearbeitet werden.

Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass es angesichts der bekannten, enormen Fallzahlen die angespannte Haushaltssituation vieler Kommunen nicht zulässt, von heute auf morgen alle Verdachtsflächen abzuarbeiten. Dafür wäre nicht nur ein erheblicher Personaleinsatz sowie ggf. eine Vergabe an Ingenieurbüros erforderlich.

Auch die Sachkosten für die ersten orientierenden Untersuchungen auf einer Verdachtsfläche muss die untere Bodenschutzbehörde nach der geltenden Rechtslage (§ 9 Bundes-Bodenschutzgesetz) selbst tragen.

Vor diesem Hintergrund sehe ich es als akzeptabel an, wenn eine untere Bodenschutzbehörde über ein Konzept verfügt, um die altlastenverdächtigen Flächen kontinuierlich zu erfassen, eine erste orientierende Untersuchung durchzuführen und wenn sich der Verdacht erhärtet weitere Schritte gegen die Verantwortlichen einzuleiten.

Im Rahmen eines solchen Konzeptes ist eine Prioritätenbildung erforderlich, die Fälle mit erkannten Gesundheitsgefahren ganz nach vorn rückt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2:

Das Konzept der Region Hannover zur Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen ist der Landesregierung bekannt. Die Arbeiten der Region haben bis heute zur Erfassung von nicht nur 15.000, sondern ca. 30.000 Verdachtsflächen geführt.

In Bezug auf die Altablagerungen, also die ehemaligen Deponien, wurden gezielte Nachermittlungen durchgeführt, eine Prioritätenliste erstellt und bereits auf einem erheblichen Teil der Flächen Untersuchungen vorgenommen.

Ab diesem Jahr sollen die Untersuchungen an Altablagerungen mit einer Bewertungszahl von mehr als 60 von 100 möglichen Punkten abgeschlossen werden.

Weiterhin ist beabsichtigt, die bekannten Altstandorte, also insbesondere ehemalige gewerbliche Verdachtsflächen, ebenfalls systematisch zu untersuchen.

Aus der Sicht der Landesregierung ist die Altlastenbearbeitung der Region Hannover nicht zu beanstanden.

Zu 3:

Die individuelle Einschätzung der durch Altlasten bedingten Gefahrenlage ist Sache der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde.

Sofern ein Gefährdungspotential bekannt wird, erwartet die Landesregierung von der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde, dass diese die notwendigen Schritte einleitet und im Bedarfsfall auch kurzfristig Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen anordnet.

Die Region Hannover verfährt entsprechend diesen Grundsätzen. Im Bereich des De-Haën-Platzes bestehen nach den vorliegenden Erkenntnissen der Region Hannover keine akuten Gesundheitsgefahren.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.03.2009
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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