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Wattenmeer-Sekretariat
United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation (UNESCO)
Das Wattenmeer als UNESCO-Weltnaturerbe

Was ist ein UNESCO-Welterbe?

Welterbestätten sind nach der Definition der UNESCO "Zeugnisse vergangener Kulturen und einzigartige Naturlandschaften, deren Untergang ein unersetzlicher Verlust für die gesamte Menschheit wäre. Sie zu schützen ist Aufgabe der Völkergemeinschaft." Dies ist das Ziel des internationalen "Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt", das die UNESCO 1972 beschlossen hat. 167 Staaten, darunter auch Deutschland, Dänemark und die Niederlande, haben die Konvention unterzeichnet. Mit der Benennung von Kultur- und Naturstätten für die Welterbeliste der UNESCO verpflichten sich die betreffenden Staaten zu fortdauernden Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen. Über die Aufnahme von Stätten in die Liste des Welterbes entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee.

Die Liste des Welterbes umfasst derzeit insgesamt 721 Stätten in 124 Ländern. Davon zählen 554 zum Kulturerbe und 144 zum Naturerbe. Weitere 23 Stätten gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an. In Deutschland gibt es heute 25 Welterbestätten, darunter mit der Fossilienfundstätte Messel bei Darmstadt nur eine einzige, die zum Naturerbe erklärt wurde.

Warum das Wattenmeer?

Das Wattenmeer besitzt als eines der größten Feuchtgebiete der Welt, mit zehn bis zwölf Millionen Zugvögeln jährlich, unbestritten eine international herausragende Bedeutung. Kein anderes Gebiet der Erde kann mit 13.000 km² eine größere zusammenhängende Wattfläche aufweisen, davon 10.000 km² Wattenmeerschutzgebiet (Nationalparke und Naturschutzgebiete). Deshalb verdient es das Wattenmeer, als Welterbestätte in die UNESCO-Liste des Erbes der Welt aufgenommen zu werden. Es stünde damit auf einer Stufe mit so herausragenden und weltbekannten Naturstätten wie dem Grand Canyon in den USA oder dem Great Barrier Reef vor der Küste Australiens.

Die Wattenmeeranrainer Niederlande und  Deutschland haben sich auf der letzten Trilateralen Wattenmeerkonferenz im November 2005 darauf geeinigt, die Anmeldung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe auf den Weg zu bringen. Schon auf der Regierungskonferenz 1991 war vereinbart worden, eine Aufnahme in die Welterbeliste anzustreben. Auf den Folgekonferenzen 1997 und 2001 wurde der Beschluss bekräftigt und vereinbart, die Nominierung als Welterbe gemeinsam mit der örtlichen Bevölkerung und den relevanten Interessenvertretern vorzubereiten.

Die Anerkennung als Welterbe wäre eine globale Auszeichnung für die nun seit fast einer Generation andauernden Bemühungen der Bevölkerung, Organisationen und Regierungen der Wattenmeerstaaten, das Wattenmeer zu schützen und nachhaltige Wirtschaftsweisen - einschließlich der traditionellen Nutzung seiner Ressourcen - zu gewährleisten.

Wo liegen Chancen und Vorteile?

Das Prädikat "Welterbe" ist auch ein international wirksames Marketinginstrument und kann der Wattenmeerregion eine herausragende Marktposition im naturnahen Tourismus verschaffen. Zusätzlich zu den traditionellen Gästen wird dieses Prädikat auch Besucherinnen und Besucher aus entfernteren Regionen der Welt anziehen. Auch können sich zusätzliche wirtschaftliche Aktivitäten entfalten, weil es zunehmend attraktiv wird, in der Nähe solcher Gebiete zu leben und zu arbeiten. Das würde zusätzliches Einkommen für die gesamte Wattenmeerregion bedeuten.

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

Das UNESCO Welterbekomitee stellt hohe Bedingungen an eine Auszeichnung: Es muss belegt werden, dass das Gebiet weltweit einzigartig ist und einen außergewöhnlichen universellen Wert aufweist. Und es müssen Managementpläne vorgelegt werden, die aufzeigen, wie das Gebiet für zukünftige Generationen erhalten bleibt.

In der aktuellen Diskussion um ein Welterbe Wattenmeer taucht immer wieder die Frage auf, ob eine Anerkennung durch die UNESCO zusätzliche Regelungen oder weitere Einschränkungen mit sich bringt. Diese Frage kann ich ganz eindeutig mit Nein beantworten. Die geltenden Regelungen entsprechen bereits den Anforderungen, und bestehende Privatrechte und Besitztümer werden nicht angetastet. Ebenso wichtig ist es, dass Änderungen der jetzigen Regelungen oder des Wattenmeerplanes nach einer Anerkennung weiterhin möglich sind. Der Schutz und das Management eines Gebietes unterliegen dem Wandel. Beide müssen auf zukünftige Entwicklungen und Herausforderungen reagieren. Eine nachhaltige Entwicklung der Region muss und wird möglich sein, solange der Wert des Welterbegebietes im Sinne der Konvention zum Welterbe erhalten bleibt.

Das weitere Vorgehen

Nach Abschluss eines mehrjährigen Beteiligungsprozesses wurden die Wattenmeerschutzgebiete von den Niederlanden, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zum 1. Februar 2008 bei der UNESCO in Paris als Weltnaturerbe gemeinsam angemeldet.

Das UNESCO-Welterbekomitee prüft nun innerhalb von eineinhalb Jahren, ob das Gebiet aufgenommen werden soll. Die letztendliche Entscheidung über die Anerkennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe wird auf der jährlichen Sitzung des Komitees im Juni 2009 getroffen.

Nach Aufnahme eines Gebietes oder einer Stätte in die Liste des Welterbes sind die Staaten verpflichtet, der UNESCO in Abständen von sechs Jahren über den Zustand des Gebietes zu berichten, damit festgestellt werden kann, ob die Bedingungen für die Anerkennung als Welterbe weiterhin erfüllt sind.

Weitere Informationen zu diesem Thema und den deutschen Bewerbungstext zur Aufnahme des Wattenmeeres als Weltnaturerbe finden Sie auf den Internetseiten des Wattenmeer-Sekretariats http://www.waddensea-secretariat.org/management/whs/whs.html.
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