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Informationsgesetzgebung

„Der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser Informationen tragen dazu bei, das Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksame Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und letztendlich so den Umweltschutz zu verbessern." So beginnt die Begründung zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen (Umweltinformationsrichtlinie, 2003). Diese Richtlinie dokumentiert, dass die Behörden in der Pflicht sind, ihre Arbeit transparent zu machen und aktiv die in den Behörden vorliegenden Umweltinformationen zu verbreiten. Die Richtlinie wurde mit dem Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG, 2004) und den entsprechenden Landesgesetzen in nationales Recht umgesetzt. Das niedersächsische Umweltinformationsgesetz (NUIG) trat 2006 in Kraft.

Was sind Umweltinformationen? Der Begriff ist in den Umweltinformationsgesetzen sehr weit gefasst. Der Zustand von Boden, Wasser, Luft, Natur und Landschaft ist ebenso gemeint wie Lärm, Abfall, Emissionen und ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit. Schließlich beinhaltet der Begriff alle Maßnahmen, die sich auf die Umwelt oder die genannten Faktoren auswirken können, oder die zum Schutz von Umwelt, Mensch und Gesundheit getroffen werden. Den Behörden vorliegende Informationen aus diesen Themenbereichen müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Diese Informationen sollen über Mittel der elektronischen Kommunikation abrufbar sein (§7 UIG). Die Öffentlichkeit ist aktiv und systematisch zu unterrichten (§10 UIG). Diesem Zweck dienen unter anderem die Umweltinformationssysteme (UIS). Ein UIS besteht in der Regel aus einer Datenhaltungskomponente sowie Werkzeugen zur rechnergestützten Datenanalyse und Visualisierung. Häufig sind die Daten und Informationen aus Umweltinformationssystemen über das Internet zu recherchieren.

Mit der INSPIRE-Richtlinie (Infrastructure for Spatial Information in the European Community) (INSPIRE, 2007) geht die Europäische Gemeinschaft einen Schritt weiter mit dem Ziel, eine europäische Geodaten-Basis mit raumbezogenen Informationsdiensten zu schaffen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, stufenweise interoperable Geobasisdaten sowie Geofachdaten öffentlich bereitzustellen. Diese Verpflichtung gilt aber nur für bereits vorhandene und in digitaler Form vorliegende Geodaten. Diese Richtlinie ist mit dem Geodatenzugangsgesetz (GeoZG, 2009) in nationales Recht umgesetzt worden. Das Niedersächsische Geodateninfrastrukturgesetz (NGDIG) wurde im Dezember 2010 verabschiedet.

Auf europäischer Ebene ist als nächster Schritt der Aufbau eines gemeinsamen verteilten Europäischen Umweltinformationssystems (Shared Enviromental Information System - SEIS) geplant. Danach sollen die gegenwärtig zumeist zentralisierten Berichterstattungssysteme nach und nach durch Systeme ersetzt werden, die auf Datenzugang, Datenaustausch und Interoperabilität basieren, so dass die Informationssysteme der europäischen Mitgliedsstaaten gemeinsam genutzt werden können und zusätzliche Berichte entbehrlich werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2011
zuletzt aktualisiert am:
16.02.2016

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