Artikel-Informationen
erstellt am:
01.03.2011
zuletzt aktualisiert am:
17.02.2016
Lärm durch Straßenverkehr steht an erster Stelle der Lärmbelästigungen (Abb. 1). Nach Untersuchungen des UBA[1] fühlten sich im Jahr 2008 etwa 59 % der Bevölkerung der Bundesrepublik belästigt. Der Schwellenwert für Belästigungsreaktionen liegt bei 50-55 dB als äquivalenter Dauerschallpegel. Die erhebliche Belästigung setzt bei 10 dB höheren Pegeln ein (in der Tageszeit von 6-22 Uhr). Von diesen Pegelwerten am Tage sind in der Bundesrepublik ca. 16 % der Bevölkerung betroffen. Etwa der gleiche Prozentsatz ist in der Nachtzeit mit Pegeln von mehr als 55 dB konfrontiert.
[1] Umweltbundesamt
Diese Prozentzahlen haben sich in den letzten 10 Jahren kaum verändert. Im gleichen Zeitraum wurden die Grenzwerte für Fahrzeuggeräusche bei Neuzulassungen drastisch gesenkt. Diese Lärmminderung wird jedoch durch die starke Zunahme vor allem des LKW-Verkehrs wieder aufgehoben.
Auch für Niedersachsen hat die Belastung durch Verkehrslärm erhebliche Bedeutung. Auf Grundlage der im Rahmen der EG-Umgebungslärmrichtlinie durchgeführten Kartierung sind ca. 267.000 Menschen mit über 55 dB und mehr, bezogen auf einen Zeitraum von 24 h, belastet. In der Nachtzeit sind ca. 160.000 Menschen mit Pegeln von 50 dB und mehr belastet. Detaillierte Ergebnisse für Niedersachsen sind im Kapitel 4.5.3. dargestellt.
Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (RSU) weist darauf hin, dass äquivalente Dauerschallpegel von 65 dB tagsüber und 55 dB nachts nur als "Nahziel für den vorbeugenden Gesundheitsschutz und zum Schutz gegen erhebliche Belästigung" betrachtet werden können. Mittelfristig sollten Werte von 63/52 dB und "Vorsorgezielwerte" von 55/45 dB (tags/nachts) angestrebt werden. Die Auswertung der Kartierungsergebnisse zeigt deutlich, dass auch in Niedersachsen der Schutz vor Verkehrslärm weiter verbessert werden muss.
Als wirksame emissionsseitige Maßnahme zur Lärmminderung beim Straßenverkehr - insbesondere auf Autobahnen - hat sich der Einsatz von lärmarmen Straßenbelägen mit einer Minderung von ca. 5 dB bewährt.
Nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes (UBA) fühlten sich im Jahr 2012 etwa 54 Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik belästigt. Der Schwellenwert für Belästigungsreaktionen liegt bei 50 bis 55 dB als äquivalenter Langzeitmittelungspegel. Die erhebliche Belästigung setzt bei 10 dB höheren Pegeln ein (in der Tageszeit von 6 bis 22 Uhr). Von diesen Pegelwerten am Tage sind in der Bundesrepublik etwa 16 Prozent der Bevölkerung betroffen. Etwa der gleiche Prozentsatz ist in der Nachtzeit mit Pegeln von mehr als 55 dB konfrontiert.
Auch in Niedersachsen hat die Belastung durch Straßenverkehrslärm erhebliche Bedeutung. Auf Grundlage der im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie durchgeführten Kartierung sind zirka 1,4 Millionen Menschen mit über 55 Dezibel und mehr, bezogen auf einen Zeitraum von 24 Stunden, belastet. In der Nachtzeit sind etwa 340.000 Menschen mit Pegeln von 50 Dezibel und mehr belastet.
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erstellt am:
01.03.2011
zuletzt aktualisiert am:
17.02.2016