Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft
FM-Nr. 450
Für erhebliche Erschwernisse oder Beschränkungen der wirtschaftlichen Bodennutzung auf Grünlandgrundstücken in Naturschutzgebieten, Nationalparken und Flächen, die gemäß §§ 28 a und 28 b geschützt sind, wird eine Ausgleichszahlung angeboten.
Ziel der Maßnahmen ist es auch, den Aufbau eines kohärenten Schutzgebietsystems Natura 2000 zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu unterstützen. Der durch die EU-kofinanzierte Erschwernisausgleich soll in den hoheitlich geschützten Natura 2000 Gebieten sowie den hoheitlich geschützten Trittsteinbiotopen zur Verbesserung der ökologischen Kohärenz des Schutzgebietssystems gemäß Artikel 10 der FFH-Richtlinie gewährt werden.
Ansprechpartner für den Erschwernisausgleich im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz ist: Frau Evelin Bujak, Referat 53, Tel.: 0511-120-3546, Email