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Pfad  >  Home  >  Themen  >  Natur & Landschaft  >  Fördermöglichkeiten  >  Erschwernisausgleich (PROFIL)
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Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft
FM-Nr. 450

Für erhebliche Erschwernisse oder Beschränkungen der wirtschaftlichen Bodennutzung auf Grünlandgrundstücken in Naturschutzgebieten, Nationalparken und Flächen, die gemäß §§ 28 a und 28 b geschützt sind, wird eine Ausgleichszahlung angeboten.

Ziel der Maßnahmen ist es auch, den Aufbau eines kohärenten Schutzgebietsystems Natura 2000 zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu unterstützen. Der durch die EU-kofinanzierte Erschwernisausgleich soll in den hoheitlich geschützten Natura 2000 Gebieten sowie den hoheitlich geschützten Trittsteinbiotopen zur Verbesserung der ökologischen Kohärenz des Schutzgebietssystems gemäß Artikel 10 der FFH-Richtlinie gewährt werden.

 

Wollgras

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Das Formular Schlagkartei Erschwernisausgleich und Kooperationsprogramm Naturschutz finden Sie hier.

Die Punktwerttabelle zur Erschwernisausgleichsverordnung, Stand: 01.01.2010, können Sie hier einsehen.

W I C H T I G E   I N F O R M A T I O N   für Bewirtschafter in Naturschutzgebieten - Sanktionskatalog für Erschwernisausgleich nach Art. 38 der VO (EG)  Nr. 1698/2005 -
K Ü R Z U N G E N   U N D   A U S S C H L Ü S S E    aufgrund der Nichterfüllung von Förderkriterien

Ansprechpartner für den Erschwernisausgleich im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz ist:
Frau Evelin Bujak, Referat 53, Tel.: 0511-120-3546, Email

 

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