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Gesetzliche Grundlagen zum Artenschutz
 
Rote Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten in Niedersachsen, Tabelle
PDF
Broschüre:
 
Weiße Liste der Brut- und Gastvögel Niedersachsens
NLWKN:
 
Mehr zum Thema Artenschutz
Artenschutz

Artenschutz meint nicht besonders seltene, schöne, gefährdete oder gar nützliche Lebewesen, sondern alle Arten. Die Überwindung des Schädlich-Nützlich-Denkens ist als die grundlegende Voraussetzung für den Artenschutz anzusehen. Naturschutz ist eine Aufgabe, die in Deutschland auf der Grundlage von internationalen Abkommen und Konventionen, EU-Vorgaben, des Bundesnaturschutzgesetzes und der Ländernaturschutzgesetze verfolgt wird

Tier- und Pflanzenwelt
Es gibt in Niedersachsen keinen auch noch so naturfernen Raum, der nicht von wildwachsenden Pflanzen oder freilebenden Tieren besiedelt würde. Der überwiegende Teil der 40.000 hier lebenden Arten ist zwar winzig klein, aber entscheidend für die Stoffwechselprozesse im Naturhaushalt. Dies wird besonders deutlich am Beispiel der Streuabbauer, wie sie viele Menschen aus Komposthaufen kennen. Neben den relativ großen Regenwürmern sind es vor allem Insekten und deren Larven, Milben und Würmer, die im Zusammenwirken mit Bakterien die Pflanzenzellen zu fruchtbarem Humus abbauen.

Noch sind längst nicht alle Arten wissenschaftlich beschrieben und ihre Bestandssituationen ausreichend untersucht. Dank der seit 25 Jahren mit überwiegend ehrenamtlicher Hilfe laufenden Beobachtungsprogramme ist aber für rund ein Viertel der in Niedersachsen vorkommenden Arten die Bestandsentwicklung recht gut bekannt. Das Ergebnis dieses Langzeitmonitorings ist in den sogenannten Roten Listen zusammengestellt. Von den 9.339 untersuchten heimischen Arten sind 53 Prozent gefährdet. Die Gefährdungsursachen sind vielfältig. Mit Blick auf die aktuellen Bestandsentwicklungen der verschiedenen Arten und Artengruppen ergibt sich ein sehr differenziertes Bild.

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