Die Richtlinie KoopNat ist eng mit der NAU/BAU (Niedersächsisches und Bremer Agrar-Umweltprogramm)-Förderung (ebenfalls Bestandteil von PROFIL-Schwerpunkt 2) des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vernetzt. Dies kommt nicht nur dadurch zum Ausdruck, dass Antragstermine, Antragsformulare, Sanktionsregelungen oder andere Eckdaten der Förderung, soweit wie möglich, angeglichen worden sind, sondern insbesondere an der Einführung eines modularen Baukastensystems im Teilbereich Dauergrünland (FM-Nrn. 411 und 412).
Weitere fachkundige Informationen können Sie
Informationen zur konkreten Förderkulisse sind auch der interaktiven Karte zu entnehmen.
Kurzübersichten über die Bewirtschaftungsbedingungen in den einzelnen Teilbereichen
Falls Sie einen schnellen Überblick über die einzuhaltenden Bewirtschaftungsbedingungen in den vier Teilbereichen Acker, Besondere Biotoptypen, Dauergrünland und nordische Gastvögel des KoopNat wünschen, wird auf die entsprechenden Kurzübersichten in diesen Teilbereichen verwiesen.
Neben den in den Kurzübersichten aufgeführten Entgeltbeträgen wird für zusätzliche Aufwendungen im Rahmen der Vorbereitung, Umsetzung und Absicherung pro abgeschlossener Vereinbarung ein Transaktionskostenzuschlag von 100 EUR pro Jahr gezahlt. Die Flächengröße und die tatsächlich eingegangenen konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen sind dabei unmaßgeblich.
Bewirtschaftungsmaßnahmen, die von der Förderung ausgeschlossen sind, ergeben sich aus der Nr. 2.3, Abschnitt I der Richtlinie.
Hinweise zum Verfahrensstand der Richtlinie und zum Abschluss von Vereinbarungen finden Sie unter dem Punkt "Aktuelles und Termine".
Auf den folgenden Seiten können Sie sich gezielt über die die einzelnen Teilbereiche und deren Unterteilbereiche, sowie über das Verfahren bei der Teilnahme am Kooperationsprogramm Naturschutz informieren. Auf den Seiten der jeweiligen Teilbereiche können Sie jeweils die Förderkulisse ersehen. Außerdem finden Sie dort Antragsvordrucke und weitere Informationen.
Ansprechpartner für das Kooperationsprogramm Naturschutz im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz sind:
Herr Jürgen Rösemeier-Scheumann, Referat 53, Tel.: 0511-120-3463, Email
und
Herr Frank Kruse, Referat 53, Tel.: 0511-120-3540, Email