Verordnung über die Emissionserklärung (11. BImSchV) Betreiber von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen für Ihre Anlage eine Emissionserklärung abgeben.
Neue GIRL tritt in Kraft In Niedersachsen ist eine neue Geruchs-Immissionsrichtlinie (GIRL) in Kraft. Die neue GIRL enthält u.a. Regelungen zur Bewertung von Geruchsimmissionen durch Tierhaltungsanlagen. So erhalten die Genehmigungsbehörden das Handwerkszeug für eine vernünftige Beurteilung von Geruchsimmissionen.