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Mit dem Begriff Umgebungslärm sollen alle Lärmwirkungen - unabhängig von der Quelle - einer Gesamtbetrachtung unterzogen werden. Der Begriff wurde durch die EG-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) neu eingeführt und europaweit definiert. |
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Luftverkehr ist die Geräuschquellenart, die von 28 Prozent der Bevölkerung als lästig und von 4 Prozent als stark belästigend empfunden wird. Nach dem Lärm von Nachbarn steht der Fluglärm damit erst an dritter Stelle der Belästigungsskala. |
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Optische Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen, zum Beispiel in Form von periodischen Schattenwurfs, können zu erheblichen Belästigungswirkungen führen. |
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Die Freizeitlärm-Richtlinie finden Sie |
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Hinweise zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen finden Sie |
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