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5. Novelle Verpackungsverordnung

Sander: Pfand ist ökologisch und ökonomisch überholt/ Entschließungsantrag zur Brötchentüte


Pressemitteilung Nr. 129/2007

HANNOVER. "Niedersachsen wird sich für eine generelle Herausnahme von Serviceverpackungen aus der Verpackungsverordnung einsetzen", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander heute (Donnerstag) in Hannover. "Es ist Unsinn, wenn künftig sogar auf die Brötchentüte sowie das Einwickelpapier von Lebensmitteln und Blumen ein Zuschlag erhoben werden soll. Denn wer kommt schon auf die Idee, diese Papiere in den Gelben Sack zu werfen oder sie zum Bäcker und zum Blumenladen zurückzutragen." Mit einem Entschließungsantrag werde Niedersachsen die Bundesregierung auffordern, sich auf europäischer Ebene für eine entsprechende Änderung der EU-Richtlinie einzusetzen und dies danach in nationales Recht umzusetzen.

Insgesamt habe die Verpackungsverordnung inzwischen aufgrund der vielen Novellierungen - die 5. Novelle wird zur Zeit beraten, von einer 6. Novelle ist schon die Rede - einen Grad an Komplexität erreicht, der für die Akteure in der Verpackungswirtschaft kaum noch zu durchschauen sei, betonte Sander. "Die Bundesregierung hat in ihrem verabschiedeten Entwurf die Chancen zur Deregulierung vertan. Viele Regelungen sind sowohl ökologisch als auch ökonomisch überholt. Und es sind die Verbraucher, die schließlich die Zeche zahlen."

So müsse beispielsweise die Pfandregelung überdacht werden. "Denn das umweltpolitische Ziel, die Mehrwegquote zu stabilisieren, wurde mit dem Pfand nicht erreicht", erklärte der Minister. Mittlerweile stehe fest, dass beispielsweise bei Mineralwässern und Erfrischungsgetränken die Quote stark rückläufig sei. Gleichzeitig sei mit den Pfandlösungen ein hoher Verwaltungsaufwand verbunden, sowohl für die Wirtschaft als auch beim Vollzug durch die Länder. "Niedersachsen hat sich immer gegen Pfandlösungen und für einen Wegfall jeglicher Sonderregelungen im Getränkebereich ausgesprochen. Ziel muss es sein, diesen mit den übrigen Verpackungen gleichzustellen", unterstrich der Minister.

Auch seien klarstellende Regelungen zur gemeinsamen Erfassung von Restmüll und Leichtverpackungen notwendig. "Zunächst brauchen wir für eine Weile als Übergang die "Gelbe Tonne plus". Hierein können zum Beispiel auch Kunststoffe, die nicht Verpackungen sind, hineingepackt werden. Aber mit fortschreitender technischer Entwicklung wird auch diese eines Tages wegfallen können", erläuterte Sander.

"Grundsätzlich gilt also: Alle Regelungen - auch wenn sie früher mal richtig waren - müssen heute auf ihren Sinn und Zweck überprüft, entschlackt und den modernen Entwicklungen angepasst werden", fasste der Minister zusammen. "Leider hat das die Bundesregierung mit ihrem Entwurf versäumt."

HINTERGRUND:

Mit der 1991 verabschiedeten und 1998 novellierten Verpackungsverordnung wird ein Mengenstrom von ca. 11 bis 12 Millionen Tonnen pro Jahr Verpackungen geregelt. Erstmalig wurde eine umfassende Rücknahmeverordnung erlassen, die die Verantwortung für ein ganzes Segment der Abfallwirtschaft auf die ursprünglichen Verursacher übertrug und damit die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gänzlich von dieser bisher von ihnen selbst wahrgenommenen Aufgabe entband.

Die Verpackverordnung stellt eine sehr weitgehende produktbezogene Regelung im Abfallbereich dar. Es sind Rücknahmepflichten und materialspezifische stoffliche Verwertungsquoten sowie für Einweggetränkeverpackungen Pfanderhebungspflichten definiert. Die Verpackungshersteller und -vertreiber sind verantwortlich für die Sammlung und anschließende Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen aus Haushaltungen und müssen dies in einem Mengenstromnachweis dokumentieren. Sie tragen die Kosten für das Sammeln, Bereitstellen und Verwerten; dabei können sie diese Verpflichtungen individuell erfüllen und sich Dritter bedienen oder zu Systemen zusammenschließen. Um die Verpflichtung von jedem einzelnen Hersteller und Vertreiber, also insbesondere vom Einzelhandel abzuwenden, hat sich die Verpackungen herstellende und benutzende Wirtschaft im Dualen System Deutschland GmbH zusammengeschlossen und im Zusammenwirken mit der privaten Entsorgungswirtschaft neben dem öffentlich-rechtlichen ein zweites - "Duales” - Haushaltsentsorgungssystem aufgebaut, dessen Logistik- und Verwertungskosten über den "Grünen Punkt”, das Lizenzzeichen des Systems finanziert werden. Während 2003 in Niedersachsen nur ein Duales System tätig war, sind es heute bereits sechs. Weitere vier bis fünf Systeme wird das Niedersächsische Umweltministerium 2008 voraussichtlich zulassen.

Mit Inkrafttreten der geänderten Verpackverordnung am 28. Mai 2005 hat die Bundesregierung die Pfandbestimmungen neu geregelt. Beim neuen Dosenpfand sind jetzt grundsätzlich alle Einweggetränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 Liter bis 3,0 Liter pfandpflichtig. Diese Pfandpflicht findet nur Anwendung auf nicht ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen, die folgende Getränke enthalten: 1. Bier; 2. Mineral-, Quell-, Tafel- und Heilwässer; 3. Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure; 4. alkoholhaltige Mischgetränke. Die Höhe des Pflichtpfands beträgt einheitlich 25 Cent.

Die Pfandpflicht auf nicht ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen wurde für kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke (insbesondere so genannte Alkopops) zum 1. Mai 2006 umgesetzt. Kein Dosenpfand muss auf Frucht- und Gemüsesäfte, Milch und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (Kartonverpackungen, Polyethylen-Schlauchbeutel und Folien-Standbodenbeutel) gezahlt werden.

Seit dem 1. Mai 2006 können leere Einwegflaschen und Dosen überall dort zurückgegeben werden, wo Einweggetränkeverpackungen verkauft werden. Es wird nur noch nach dem Material, also Plastik, Glas oder Metall unterschieden, d.h. wer Dosen verkauft, muss auch Dosen zurück nehmen.

Mit der 4. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung wurde die Richtlinie 2004/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle umgesetzt. Durch die EG-Richtlinie wurden vor allem die Begriffsbestimmung für Verpackungen ergänzt und die Zielvorgaben für die Verwertung insgesamt sowie der einzelnen Verpackungsmaterialien, die spätestens bis 31. Dezember 2008 zu erreichen sind, erweitert.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.11.2007
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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