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Antrag auf Anerkennung als Weltnaturerbe Wattenmeer

Welterbe-Konvention

Das Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (kurz: Welterbe-Konvention) wurde 1972 verabschiedet. Derzeit gibt es 878 Welterbestätten, davon 679 Weltkulturerbe, 174 Weltnaturerbe und 25 gemischte Stätten. Es ist damit das größte und wichtigste Übereinkommen der Völker der Welt zum Schutz des gemeinsamen kulturellen und natürlichen Erbes der Menschheit. Anträge für Weltnaturerbestätten werden von der UNESCO zur fachlichen Beurteilung an die Weltnaturschutzorganisation IUCN gegeben.

Antrag auf Anerkennung als Weltnaturerbe Wattenmeer

Im Januar 2008 haben Deutschland und die Niederlande im Rahmen der trilateralen Wattenmeeerkooperation bei der UNESCO den Antrag gestellt, das deutsch-niederländische Wattenmeer als Weltnaturerbe anzuerkennen. Das angemeldete Gebiet umfasst nahezu die Flächen der beiden Wattenmeer-Nationalparks in Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie des PKB-Schutzgebiets in den Niederlanden mit einer Fläche von zusammen knapp 9.684 km².

Das Wattenmeer wurde unter drei Kriterien als Weltnaturerbe angemeldet:

  • "Geologie-Kriterium": geologische Prozesse sowie geomorphologische undphysiographische Merkmale
  • "Ökologie-Kriterium": ökologische und biologische Prozesse in der Entwicklung von Ökosystemen
  • "Biodiversitäts-Kriterium": Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und bedrohter Arten weltweit

Der Antrag wird von der Weltnaturschutzunion IUCN fachlich beurteilt. Bei der Prüfung der Kriterien legt die IUCN folgende zwei Maßstäbe an:

  • outstanding universal value (kurz: OUV): Nachweis, dass das Wattenmeer auch im Vergleich mit allen anderen ähnlichen Gebieten weltweit einen herausragenden Wert hinsichtlich der genannten Kriterien besitzt;
  • Integrity: Die Integrität ist ein Maßstab für die Vollständigkeit und Intaktheit, aber auch die Qualität des Schutzes des angemeldeten Gebietes und seiner Merkmale.

Bedeutung der Anerkennung

Das Welterbe-Komitee der UNESCO am 26. Juni 2009 das Wattenmeer als Weltnaturerbe anerkannt. Dies bedeutet eine besondere weltweite Auszeichnung und ein außerordentlicher Imagegewinn für die Region. Für die regionale Entwicklung, insbesondere den Tourismus, werden erhebliche Impulse von der Anerkennung des Wattenmeeres als UNESCO-Weltnaturerbe erwartet.

Impressionen vom Wattenmeer Bildrechte: Nationalparkverwaltung Wattenmeer

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.05.2009
zuletzt aktualisiert am:
27.09.2011

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