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Novellierung Niedersächsisches Störfallgesetz
Kabinett beschließt Verbandsbeteiligung

Kabinetts-Pressemitteilung Nr. 158/2009

HANNOVER. Auf Beschluss des Kabinetts geht der Entwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Störfallgesetzes in die Verbandsbeteiligung. "Die Änderungen betreffen insbesondere die Hochschulen und nicht-kommerzielle Forschungseinrichtungen", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander. "Der Gesetzesentwurf dient der Anpassung des niedersächsischen Störfallrechts an die europarechtlichen Änderungen."

Die EG-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, die sogenannte Seveso-II-Richtlinie, muss in nationales Recht umgesetzt werden. Für die gewerbliche Wirtschaft ist dies bereits mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - der so genannten Störfallverordnung - geschehen. Im nicht-gewerblichen Bereich hat der Bund hier keine Gesetzgebungskompetenz, sodass der Landesgesetzgeber gefordert ist.

HINTERGRUND:

Das Störfallrecht gilt für alle Betriebe, in denen gefährliche Stoffe oberhalb einer festgelegten Mengenschwelle vorhanden sind. Die Betreiber sind dann verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Störfälle zu vermeiden beziehungsweise deren Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt so weit wie möglich zu minimieren.

 

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