Pressemitteilung 95/2009
(Es gilt das gesprochene Wort)
Anrede,
die Forderung nach Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Atommüllfonds ist nicht neu. Sie ist bereits zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung thematisiert und von ihr abgelehnt worden.
Außerdem ist die Einrichtung eines solchen Fonds eine Angelegenheit des Bundes. Er allein ist für das Atomgesetz zuständig!
Aus Sicht der niedersächsischen Landesregierung gibt es keinen Grund, am bisher etablierten System etwas zu ändern.
Im Atomgesetz ist bereits heute das Verursacherprinzip umgesetzt. Rückbaukosten kerntechnischer Anlagen und die Beseitigung radioaktiver Abfälle sind danach grundsätzlich von den Betreibern zu finanzieren. Wir fordern, die Industrie auch bei der Stilllegung der Asse in die Pflicht zu nehmen. Schließlich hat sie jahrelang von einer günstigen Entsorgungsmöglichkeit profitiert.
Die niedersächsische Landesregierung begrüßt, dass sich die Bundesregierung für Laufzeitverlängerungen von Kernkraftwerken unter definierten Randbedingungen ausgesprochen hat.
Ökonomisch und ökologisch wäre es auch nicht zu verantworten, Kernkraftwerke abzuschalten, die noch viele Jahre am Netz bleiben könnten.
Auch vor dem Hintergrund einer Laufzeitverlängerung gäbe es aber keinen Grund, einen Atommüllfonds einzurichten. Denn gesetzliche Regelungen zur Vorausleistung und Entsorgung gibt es in Deutschland seit Jahrzehnten.
Wichtig ist vielmehr, dass wir uns jetzt der Verantwortung in der Frage der Endlagerung nuklearer Abfälle stellen und diese nicht auf kommende Generationen verschieben.
Daher begrüßt die niedersächsische Landesregierung, dass die Bundesregierung eine unverzügliche Aufhebung des Moratoriums zur Erkundung des Salzstockes Gorleben plant, um ergebnisoffen die Erkundung fortzusetzen.
Hinweis zu den Stilllegungskosten der Asse:
Für die Schachtanlage Asse II ist in § 57 b des Atomgesetzes festgelegt, dass der Bund die Kosten für die Stilllegung trägt.
Die niedersächsische Landesregierung hat auf dieser Rechtsgrundlage die Auffassung vertreten, dass die Landesregierung die Kosten nicht einfach nachträglich der Industrie aufbürden kann, da der Staat damals die Asse gekauft und entschieden hat, sie zum Forschungsendlager auszubauen.
Die Forderung der Grünen, ausschließlich die Atomindustrie für die Stilllegungskosten der Asse in Anspruch nehmen zu wollen, wurde vor diesem Hintergrund als überzogen bewertet. Insbesondere, da alle politischen Kräfte, sowohl auf Bundes-, als auch auf Landesebene, jahrzehntelang nichts in dieser Richtung durchgesetzt haben.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP auf Bundesebene ist inzwischen allerdings festgelegt, dass die Energieversorger an den Kosten der Schließung der Asse II zu beteiligen sind. Wie diese Beteiligung im Einzelnen ausgestaltet sein soll, ist hier bisher noch nicht bekannt.