Pressemitteilung Nr. 7/2010
HANNOVER. "Das Grundsatzurteil des BGH zeigt, dass wir das richtige Thema angefasst haben. Wir sorgen für Transparenz, denn unabhängig von einer Preiskontrolle durch die Kartellbehörden können sich die niedersächsischen Wasserversorger freiwillig miteinander messen", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander am (heutigen) Mittwoch. Bereits Ende 2008 hatte das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz einen landesweiten Kennzahlenvergleich in der öffentlichen Wasserversorgung angestoßen, an dem nahezu 100 niedersächsische Wasserversorgungsunternehmen (WVU) teilnehmen. "Ziel ist es, im April die Ergebnisse dieses ersten Vergleichs vorzustellen, sowohl den Unternehmen und kommunalen Entscheidungsträgern, als auch der Öffentlichkeit", kündigte der Minister an.
An dem Kennzahlenvergleich beteiligen sich sowohl öffentliche als auch privat organisierte Wasserversorgungsunternehmen. Die Teilnehmer fördern insgesamt rund 70 Prozent des Trinkwassers in Niedersachsen. Der Kennzahlenvergleich ist ein anerkanntes Instrument, mit dem Potenziale zur Modernisierung und Stärkung der Wasserversorgungsunternehmen erkannt werden sollen. Anhand weniger aussagekräftiger Kennzahlen sollen für die örtlichen Entscheidungsträger in den Städten und Gemeinden Anhaltspunkte zur Standortbestimmung geschaffen und dadurch Wettbewerbseffekte bei den Unternehmen ausgelöst werden. "Wettbewerb kommt sowohl den Verbrauchern als auch der Umwelt zugute", betonte Sander. "Wir stoßen die Diskussionen dort an, wo sie geführt werden müssen - nämlich vor Ort."