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Rede von Minister Wenzel im Bundesrat zur Kommission zum Standortauswahlgesetz

(Es gilt das gesprochene Wort.)

Anrede,

als die Bundesrepublik Deutschland vor über 50 Jahren die ersten Forschungsreaktoren in den USA einkaufte, hatte man insbesondere auch die militärischen Optionen im Blick. Das geht aus Kabinettsprotokollen der Ära Adenauer, die mittlerweile veröffentlicht worden sind, eindeutig hervor.

Die Herausforderungen und die Gefahren, die mit dieser Technik verbunden waren, hat man damals gnadenlos unterschätzt. Noch in den siebziger Jahren ging man von Halbwertzeiten für die radioaktive Strahlung aus, die auf einige tausend Jahre geschätzt wurden. Heute kennen wir Isotope, deren Halbwertzeiten länger sind als die Zeit, die unsere Erde bislang existiert. Prof. Carl-Friedrich von Weizsäcker glaubte damals, dass man den gesamten Atommüll in einem Kasten mit 20 Meter Seitenlänger versiegeln könne. Ende der sechziger Jahre hat Deutschland sogar noch Atommüll im Atlantik vor der Küste von Portugal versenkt. Weil die Kosten für die Meeresversenkung zu hoch waren, besann man sich aber auf ein altes Bergwerk bei Wolfenbüttel: Die Asse. In diesem ersten Atommülllager der Welt fand bereits nach 10 Jahren der von den damaligen Wissenschaftlern als größter anzunehmender Unfall (GAU) definierte Wassereinbruch statt. Er wurde verschwiegen, weil man um den Fortbestand des Atomprogramms fürchtete und weil man um den Fortbestand der Planungen für ein Atommülllager in Gorleben fürchtete. Die Asse - ein so genanntes "Versuchsendlager" im Salz - galt noch Anfang der 80er Jahre als Prototyp für Gorleben. Später wollte man von "Prototyp" nichts mehr wissen.

Anrede,

Wir sind nicht das einzige Land, das nach mehr als 50 Jahren der Nutzung dieser Technologie über keinen sicheren Ort für die dauerhafte Lagerung des hochradioaktiven Mülls verfügt. Im Gegenteil: Kein einziges Land hat bislang ein sicheres Dauerlager für hochradioaktiven Müll. Auch den Neubeginn nach Jahren der Fehlplanung kennen viele andere Länder.

Unsere Generation bildet eine eher unfreiwillige Erbengemeinschaft, die sich zwangsläufig mit der dauerhaft sicheren Lagerung dieser Stoffe befassen und Verantwortung übernehmen muss. Dabei übersteigt diese Herausforderung das menschliche Fassungsvermögen. Eine Million Jahre - welche Materialprüfungsanstalt kann uns da ein verlässliches Zertifikat ausstellen? Eine Million Jahre - welcher Mathematiker kann die geologischen, klimatischen und gesellschaftlichen Veränderungen für diesen Zeitraum berechnen? Unterirdisch, oberirdisch, rückholbar oder nicht rückholbar - was lässt sich gegenüber nachfolgenden Generationen verantworten? Welche Eigenschaften hat der Müll und in welcher Menge fällt er an? Was bedeutet Radiolyse, Kritikalität und Gasbildung - welche Folgen hat das? Was ist, wenn wir - trotz bester Absichten - auch Fehler machen? Wie könnte ein Gesellschaftsvertrag mit künftig lebenden Generationen aussehen? Und last but not least - wie können wir Vertrauen schaffen, um möglichst alle gesellschaftlichen Kräfte an einen Tisch zu bekommen?

Dieses Gesetz soll jetzt die Grundlage für ein faires, vertrauenbildendes Verfahren legen, dass den fachlichen, wissenschaftlichen, ethischen und gesellschaftspolitischen Anforderungen an einen künftigen Umgang mit dem Atommüll in gesamtstaatlicher Verantwortung gerecht werden kann. Ob das mit diesem Gesetz gelingt ist noch offen, aber es ist im Grundsatz ein lernendes Gesetz - darauf kommt es jetzt an.

Die jetzt anstehende Bildung der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ist ein einzigartiger Vorgang in der deutschen Gesetzgebungsgeschichte. Dem eigentlichen Gesetzesvollzug wird eine Kommission mit dem Auftrag vorgeschaltet, das Gesetz als solches noch einmal auf Herz und Nieren zu prüfen und Empfehlungen für Sicherheitsanforderungen, Entscheidungsgrundlagen, sowie Mindest-, Auswahl- und Abwägungskriterien für einen sicheren Ort zur dauerhaften Lagerung abzugeben. Sie soll sich auch mit der Organisation und dem Verfahren des Auswahlprozesses kritisch konstruktiv befassen und Alternativen prüfen.

Eine besondere Aufmerksamkeit muss dabei dem Zeitplan gelten. Schon heute ist in der Fachwelt klar, dass der im Gesetz skizzierte Zeitplan nicht realistisch ist. Schon heute ist klar, dass Planungen und Entscheidungen von vielen Generationen getragen werden müssen. Über viele Wahlperioden hinweg muss geplant werden. Deshalb taugen Mehrheitsentscheidungen und knappe Abstimmungen nicht. Der parlamentarische Normalbetrieb wird diesen Herausforderungen nicht gerecht. Die Kommission soll über ihren Bericht wenn irgend möglich im Konsens entscheiden, aber auch dass ist allein keine Gewähr für Erfolg. Auch zum Rücksprung muss Planung bereit sein. Sackgassen zu erkennen und Fehler zu hinterfragen, ist unverzichtbar.

Anrede,

aus Sicht der Niedersächsischen Landesregierung ist die heterogene Zusammensetzung der Kommission eine notwendige Grundlage für die Arbeit. Es würde keinen Sinn machen, gesellschaftliche Kontroversen auszuklammern. Sie gehören auf und an den Tisch. Deshalb liegt mir auch an substantiellen Beiträgen und an der Teilnahme von Verbänden, die mit ihrem Sachverstand und ihrem jahrzehntelangen Einsatz für einen Ausstieg aus der Atomenergienutzung viel Glaubwürdigkeit gewonnen haben. Nur so haben wir langfristig die Chance, zur Befriedung eines Konflikts zu kommen, der seit vielen Jahren die Gesellschaft spaltet.

Vertrauen, Transparenz, Respekt und der Wille zum Konsens sind die Grundpfeiler einer erfolgreichen Arbeit dieser Kommission. Nur so können nachhaltige und auch ethisch verantwortbare Entscheidungen bei der Suche nach einem Standort zur dauerhaft sicheren Lagerung von Atommüll getroffen werden.

Eine besondere Verantwortung trägt hierbei der Kommissionsvorsitz. Wegen der notwendigen Integration und Mitnahme aller Kommissionsmitglieder bei den schwierigen Problemstellungen in der Kommissionsarbeit ist die Fähigkeit zu Ausgleich und Integration des Vorsitzes ein zentrales Erfordernis. Eine alternierende Doppelspitze ist aus Sicht Niedersachsens eine akzeptable Lösung. Ich danke daher allen, die mit ihrer Geduld einen Beitrag zur Lösung geleistet haben.

Das Konsensprinzip muss durch Geschäftsordnungsregelungen gestärkt werden. Mehrheitsentscheidungen, die wichtige Akteure übergehen, bergen die Gefahr neuer Widerstände.

Die Kommission muss ohne Vorbelastungen und ohne Vorbedingungen ihre Arbeit aufnehmen. Hierzu ist es aus niedersächsischer Sicht auch wichtig, dass altes Sonderrecht beseitigt wird. Einen Plan B neben dem Standortauswahlgesetz darf es nicht geben. Deshalb danke ich Bundesumweltministerin Barbara Hendricks für die Rücknahme der Klage gegen die Aufhebung des alten Rahmenbetriebsplans - eines Plans, der auch vor Gericht nach Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes als obsolet bezeichnet wurde. Deshalb wenden wir uns aber auch gegen eine isolierte Veränderungssperre für den Standort in Gorleben. Es liegt in unserem Interesse, dass alle denkbaren Optionen an allen denkbaren Orten in der Republik offen gehalten werden. Dafür gilt es eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen.

Zu Beginn der fachlichen Arbeiten wird zunächst eine Bilanzierung vorzunehmen sein, welche Mengen und Arten radioaktiver Abfälle angefallen sind und noch anfallen werden. Erst auf der Grundlage einer Bilanzierung können die Herausforderungen und Anforderungen angegangen werden, kann der Stand von Wissenschaft und Technik bewertet werden. Dabei bedarf es auch eines Konzepts für den Umgang mit den Atomabfällen für den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme eines dauerhaften Lagers für radioaktive Abfälle.

Was geschieht mit den Zwischenlagern, deren Betriebsgenehmigungen zum Teil in nicht allzu langer Zeit auslaufen?

Was geschieht mit dem rückgeholten Atommüll aus der Schachtanlage Asse?

Was geschieht mit den radioaktiven Abfällen, die bislang in keiner Bilanz auftauchten und auch nicht für das bereits genehmigte Lager für schwach- und mittelradioaktive Stoffe zugelassen sind.

Offen ist auch die Rolle des neu zu gründenden Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung. Es steht in einem Spannungsverhältnis zum Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und hat Stand von heute teilweise überschneidende Zuständigkeiten. Das BfS hat in der Endlagerfrage sehr großes Know-how entwickelt, wurde vom Bund aber personell extrem kurz gehalten. Obwohl die Trennung von Regulator und Operator als Grund für das neue Amt herhalten musste, wird im neuen Haushaltsgesetzentwurf des Bundes alles munter durcheinander gemischt. Problematisch ist deshalb, wenn das neue Bundesamt die Arbeit auf dieser Basis aufnimmt, bevor die Kommission das Gesetz und die Organisationsstrukturen evaluiert hat.

Anrede,

das sind nur einige Fragen, die diese Kommission zu bearbeiten hat. Ich hoffe, dass am Ende ein gesamtgesellschaftlicher Konsens über einen Weg zur dauerhaft sicheren Lagerung von Atommüll steht. Ob das gelingt, werden wir aber erst in einigen Jahren wissen. Wunder wird sie nicht vollbringen können. Hüten sollten wir uns vor der Hybris der Asse-Planer. "Sicher für alle Zeiten", hieß es damals in allen großen deutschen Tageszeitungen. Das war ein bitterer Trugschluss.

Ich danke Ihnen fürs Zuhören.

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.04.2014
zuletzt aktualisiert am:
08.02.2024

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