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Staatssekretärin Almut Kottwitz nach der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Schiffsüberführungen über die Ems: „Das Gericht hat Klarheit geschaffen“

Pressemitteilung Nr. 96/2014

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg am Montag sagte Umweltstaatssekretärin Almut Kottwitz in Hannover: „Endlich hat das Gericht Klarheit geschaffen.“ Die Richter am Verwaltungsgericht hatten zuvor eine Klage von Umweltverbänden abgelehnt und damit bestätigt, dass die wasserrechtliche Erlaubnis für die Überführung von zwei Kreuzfahrtschiffen in Verbindung mit zwei Probestaus der Ems im September 2012 und im September 2014 rechtmäßig vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilt wurde. Das bislang größte Kreuzfahrtschiff der Papenburger Meyer Werft darf nach dem Urteil im September an die Nordsee überführt werden.

Die Staatssekretärin verwies auf die Mitte Juni in der Lenkungsgruppe Ems beschlossene Absichtserklärung. Darin seien alle Beteiligten – einschließlich der klagenden Umweltverbände BUND, NABU und WWF – übereingekommen, die geplante Überführung des Kreuzfahrtschiffes „Quantum of the Seas“ im Herbst dieses Jahres sicherzustellen.

Ein Punkt in der Absichtserklärung lautet: „Die Unterzeichnenden erkennen die Notwendigkeit an, vorrangig den Sedimenttransport flussaufwärts nachhaltig einzudämmen. Ein wesentliches Ziel ist dabei auch, die Gewässergüte zu verbessern. Es besteht Einvernehmen darüber, dass ästuartypische Lebensräume geschaffen und Arten in einem guten Zustand erhalten werden.“ Dazu Kottwitz: „Das beinhaltet, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Gewässergüte nachhaltig zu verbessern.“

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erstellt am:
30.06.2014

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