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Hauptbetriebsplan Gorleben - Einigung von Bund und Land Niedersachsen zur Ausgestaltung der Offenhaltung durch bergrechtliche Zulassung umgesetzt

Umweltminister Wenzel: Weiterer Schritt zur Beendigung der Vorfestlegung


Pressemitteilung Nr. 156/2014

Nach der Einigung des Bundes mit Niedersachsen über die Ausgestaltung des Bergwerkes Gorleben ist der bergrechtliche Hauptbetriebsplan zur Offenhaltung zum 01.12.2014 in Kraft getreten. „Damit ist ein weiterer Schritt erfolgt, um jahrzehntelange Vorfestlegungen zu beenden“, sagte Umweltminister Stefan Wenzel am Montag (heute) in Hannover.

Der bergrechtliche Hauptbetriebsplan regelt über einen Geltungszeitraum vom 01.12.2014 bis zum 30.09.2016 die Offenhaltung Gorlebens bis zu einer Standortentscheidung im Sinne des Standortauswahlgesetzes.
Insbesondere definiert er die bis dahin noch zu erfolgenden Übergangsarbeiten. Danach wird der gesamte Erkundungsbereich außer Betrieb genommen und alle Anlagen, Komponenten und Systeme werden aus diesem Bereich entfernt.
Der Bereich wird abgesperrt.
Im künftigen Offenhaltungsbetrieb werden nur noch die beiden Schächte sowie die aus bergbaulichen Anforderungen notwendigen Teile des Infrastrukturbereiches für Wetter und Fluchtwege weiterbetrieben.
Der sogenannte Infrastrukturbereich wird erheblich verkleinert und auch hier alle nicht benötigten Grubenbaue geräumt und abgesperrt.
Besucherverkehr findet nicht mehr statt.
Die übertägigen Anlagen und Einrichtungen werden für die Offenhaltung angepasst und erheblich reduziert.
Die Sicherungsanlagen werden auf den Stand einer normalen Industrieanlage zurückgebaut. Eine weitere Aufhaldung findet nicht statt.

Niedersachsen legt großen Wert auf die verbindliche Einhaltung der mit dem Bund erzielten Verständigung und drängt auf eine zielgerichtete Umsetzung der hierfür erforderlichen Maßnahmen. Die bergrechtliche Zulassung ist daher mit einer Vielzahl von verbindlichen Terminsetzungen verknüpft, innerhalb derer der Bergwerksbetreiber konkrete Planungen vorzulegen hat, die durch Sonderbetriebspläne zugelassen und dann zeitnah umgesetzt werden.


Umweltminister Wenzel: „Die Einigung beschreibt den verbindlichen Handlungsrahmen des Betreibers für die Umsetzung der darin benannten Maßgaben des künftigen Offenhaltungsbetriebs. Ich erwarte daher auf allen Seiten weiterhin große Anstrengungen, die Planungen und Maßnahmen zum geringst möglichen Offenhaltungsbetrieb transparent und zügig voranzubringen.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.12.2014

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