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Niedersachsen wird Einvernehmen zur Fahrrinnenanpassung der Elbe erteilen

Pressemitteilung 28/2012

HANNOVER. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz (NLWKN) wird heute das Einvernehmen zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe erklären. Dies hat die Niedersächsische Landesregierung in der Kabinettssitzung am Dienstagvormittag zur Kenntnis genommen.

Die für heute geplante Erklärung des NLWKN betrifft nach den Vorgaben des Bundeswasserstraßengesetzes ausschließlich Belange der Wasserwirtschaft und der Landeskultur. Das Einvernehmen Niedersachsens ist Voraussetzung dafür, dass die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss erlassen kann.

„Alle wasserwirtschaftlichen und landeskulturellen Einwände konnten seitens des Bundes ausgeräumt werden, so dass letztendlich das Einvernehmen zu erteilen war. Dem ist eine intensive Prüfung durch die eigens einberufene Projektgruppe von Fachleuten des NLWKN vorausgegangen. Das Umwelt- und das Landwirtschaftsministerium haben die Gespräche sehr eng, kritisch und konstruktiv begleitet. Die Belange der Wasserwirtschaft und der Landeskultur Niedersachsens und vor allem der Menschen der Region sind mit tragfähigen Ergebnissen in die zurückliegenden Verhandlungen eingebracht worden", sagten Umweltminister Dr. Stefan Birkner und Landwirtschaftsminister Gert Lindemann.

„Im Vordergrund stehen für mich die Sicherheit der Deiche und der Schutz der Menschen. Die Kosten für ausbaubedingte Deichverstärkungen und die Uferunterhaltung wird der Bund übernehmen. Entsprechende Verträge sind zwischen Bund, Land und den Deichverbänden geschlossen worden. Es war uns sehr wichtig, die Deichverbände mit ihrem Fachwissen mit einzubinden“, sagte Stefan Birkner. Als Erfolg wertet der Umweltminister auch die technischen Lösungen (Buhnenbau und Unterwasserablagerung) für den Bereich des Altenbrucher Bogens (Landkreis Cuxhaven), deren Ausführung vor Ort bereits weit fortgeschritten ist.

Über das Thema Deichsicherheit hinaus hat Niedersachsen frühzeitig und nachhaltig viele weitere Themen in die Verhandlungen eingebracht und erfolgreich abgeschlossen. So wurden Regelungen insbesondere zum Erhalt der Zufahrt zu Häfen an der Elbe und ihren Nebengewässern, zu ausbaubedingten Beeinträchtigungen wasserwirtschaftlicher Anlagen (zum Beispiel Schöpfwerke, Entwässerungseinrichtungen sowie Wasserentnahme- und Einleitungsbauwerke), zur Belastung von Sielen und Bauwerken durch Schiffswellen sowie zur erwarteten Verschiebung der Brackwasserzone und der Kompensation negativer Auswirkungen auf den Naturschutz erreicht.

„Die landeskulturellen Interessen Niedersachsens werden gewahrt. Es wurden tragfähige Ergebnisse erzielt, die im Resultat für die Obstbauern und Landwirte Schutz vor Verschlechterungen des Beregnungs- und Tränkewassers bieten“, sagte Landwirtschaftsminister Gert Lindemann.

Den Hintergrund dafür bildet die Tatsache, dass es durch die geplante Vertiefung der Elbe zu einer Verschiebung der Brackwasserzone kommt. Damit einhergehend kann es zu einer Erhöhung des Salzgehaltes im Tränke- und Beregnungswassers kommen, das letztlich aus der Elbe entnommen wird. Erhöhte Salzgehalte wiederum können zu negativen Auswirkungen bei der Viehtränkung führen. Bei der Frostschutzberegnung des Obstes im Frühjahr und der Kühlungsberegnung im Sommer könnten erhöhte Salzgehalte die Qualität des Obstes verschlechtern und zu Ertragsminderungen führen.

„Mit Unterstützung der Landesregierung wurden zwischen dem Bund sowie der Freien und Hansestadt Hamburg auf der einen Seite und den Obstbauern und Landwirten auf der anderen Seite Vereinbarungen getroffen, die vor derartigen möglichen Situationen Schutz bieten. Die Obstbauern und Landwirte erhalten eine finanzielle Unterstützung vom Bund und Hamburg, um Gewässerumbaumaßnahmen vornehmen zu können“, erklärte Gert Lindemann. Durch diese Umbaumaßnahmen können Speicherbecken angelegt werden, die die Obstbauern und Landwirte unabhängiger vom Wasser der Elbe machen. In den Vereinbarungen wurde auch ein System aus Sofort- und Schutzmaßnahmen entwickelt, das vorsorglich nicht zu erwartende Verschlechterungen berücksichtigt, so der Landwirtschaftsminister weiter.

Stefan Birkner begrüßte, dass die Hamburg Port Authority außerhalb des Planfeststellungsverfahrens einen Fonds mit einem Stiftungskapital von zehn Millionen Euro aufgelegt habe.

Auch das größte Unternehmen an der Unterelbe, Dow Chemical Stade, und die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord haben eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen, so dass die berechtigten Interessen des Unternehmens im Rahmen der Fahrrinnenanpassung abschließend berücksichtigt worden sind.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.04.2012

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