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erstellt am:
01.11.2013
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Die Landesregierung hat in ihrer Pressemitteilung anlässlich ihrer Haushaltsklausur angekündigt, 1,5 Millionen Euro für das Programm „Norddeutsche Moorlandschaft“ bereitzustellen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Aus welchen Haushaltstiteln und mit welchen Beträgen setzt sich dieser Gesamtbetrag zusammen (bitte einzeln aufschlüsseln)?
2. Wie viel Personal plant die Landesregierung für die „Norddeutsche Moorlandschaft“ ein?
3. Welche konkreten Aufgaben werden mit dem Betrag von 1,5 Millionen Euro finanziert?
Stefan Wenzel, der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
Vorbemerkungen:
Die Erhaltung naturnaher Moore und die klimaverträgliche Bewirtschaftung kultivierter Böden mit hohen Kohlenstoffgehalten - in der Regel sind dies Hoch- und Niedermoore - gehören zu den großen klimapolitischen Zukunftsaufgaben Niedersachsens.
Zum Schutz und der Entwicklung der Moore insbesondere im Hinblick auf ihre Funktion als CO2-Speicher haben wir mit der Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts „Norddeutschen Moorlandschaft" begonnen, das die fachlichen Grundlagen für die Umsetzung der Maßnahmen enthalten wird. Vor dem Hintergrund der großen Gebietskulisse und der komplexen Aufgabenstellungen stehen wir damit zugleich vor einer großen regional- und gesellschaftspolitischen Herausforderung. Diese Generationenaufgabe kann nur schrittweise umgesetzt werden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Der im Haushaltsplanentwurf 2014 im Kapitel 1503 für die Moorentwicklung insgesamt eingeplante Betrag in Höhe von 1,5 Mio. EUR setzt sich wie folgt zusammen:
Titel 633 63 100.000 EUR
Titel 682 63 250.000 EUR
Titel 686 63 50.000 EUR
Titel 761 63 150.000 EUR
Titel 821 63 400.000 EUR
Titel 883 63 250.000 EUR
Titel 891 63 150.000 EUR
Titel 893 63 150.000 EUR
Summe 1.500.000 EUR
Zu 2:
Wir befinden uns zunächst in der Planungs- und Vorbereitungsphase zur Erstellung des Entwicklungskonzepts „Norddeutsche Moorlandschaft“. In einem ersten Schritt wird eine landesweite Bestandsanalyse der Hoch- und Niedermoore in Niedersachsen durchgeführt. Vorbehaltlich der Entscheidung über den Haushaltsplan 2014 sollen dafür Haushaltsmittel zur Finanzierung von zwei auf zwei Jahre befristete Stellen beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, bzw. beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz zur Verfügung gestellt werden.
Zu 3:
Gemäß Antwort zu Frage 2 befinden wir uns noch in der Vorbereitungsphase für das Konzept „Norddeutsche Moorlandschaft“. Welche konkreten Aufgaben mit dem Betrag von 1,5 Millionen Euro finanziert werden, wird erst nach Fertigstellung des Konzepts „Norddeutsche Moorlandschaft“ entschieden werden.
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erstellt am:
01.11.2013