Artikel-Informationen
erstellt am:
04.03.2014
Niedersachsen unterstützt die Absicht Schleswig-Holsteins zur Änderung des Bergrechts, mit der die Umweltschutzbelange und Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden sollen. Da jedoch unklar ist, in welchem Zeitraum eine Reform des Bundesbergrechts gelingen kann, werden seit Monaten im Dialog die niedersächsischen Möglichkeiten eines Rahmens für eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erörtert. Auf dieser Grundlage könnten eine umfassende Prüfung möglicher Folgen und eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Das würde grundsätzlich die weitere Nutzung der konventionellen Lagerstätten unter strengen Auflagen ermöglichen – und könnte andererseits zur Untersagung führen, wenn Umweltgefahren nicht ausgeschlossen werden.
Wenzel und Lies wiesen die Darstellung einzelner Verbandvertreter zurück, wonach es im Dialogprozess den Abbruch von Terminen gab und die Bürgerinitiativen vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. „Die Probleme sind komplex, aber die Gespräche laufen weiterhin konstruktiv. Alle Initiativen und Verbände sind ausdrücklich auch zum nächsten Treffen im Mai eingeladen. Wir schätzen die Kompetenz und auch die kritischen Beiträge aller Beteiligten, weil sie helfen, in der Sache voranzukommen.“
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04.03.2014