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EuGH erklärt nationale Förderung von Ökostrom für europarechtskonform – Wenzel und Honé: Deutsches Fördersystem hat sich bewährt

Der niedersächsische Energie- und Umweltminister Stefan Wenzel und die für Europapolitik verantwortliche Staatssekretärin Birgit Honé haben das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Förderung von Ökostrom ausdrücklich begrüßt. Der EuGH hat am (heutigen) Dienstag entschieden, dass die territorial begrenzte Förderung Erneuerbarer Energien – wie sie die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2009/28/EG) vorsieht – nicht gegen die Warenverkehrsfreiheit im europäischen Binnenmarkt verstößt. In den konkreten Fall ging es um die Ökostrom-Förderung in Schweden.

In dieser Richtlinie haben Rat und Europäisches Parlament den EU-Mitgliedstaaten verbindliche nationale Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2020 vorgegeben. Gleichzeitig haben sich Rat und Europäisches Parlament zu den nationalen Fördersystemen für Ökostrom bekannt und es den Mitgliedstaaten freigestellt, ob und in welchem Umfang sie die in einem anderen Mitgliedstaat erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen fördern wollen. Honé bezeichnete das Urteil als kluge, subsidiaritätsgerechte Entscheidung: Die Mitgliedstaaten wüssten am besten, mit welchen Mitteln sie die EU-Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien erreichen können. Minister Wenzel zufolge müssen die Mitgliedstaaten weiterhin in der Lage sein, die Zusammensetzung des Energiemix’ auf ihrem Territorium selbst zu steuern.

Wenzel sagte, das deutsche Fördersystem habe sich bewährt und wesentlich zum bisherigen Ausbaustand bei den Erneuerbaren Energien beigetragen. Diese Entwicklung müsse fortgesetzt werden. Dass die europäischen Rahmenbedingungen durch den EuGH bestätigt wurden, sei ein positives Signal an Investoren.

Die Verbesserung der Umweltqualität als ein wichtiges Ziel der Europäischen Union sei mit dem Urteil gestärkt. Daher sei die Bundesrepublik mit ihrem Fördersystem auf dem richtigen Weg, sagte Birgit Honé. Dass der EuGH die Entscheidung der EU-Gesetzgeber respektiert und die bewährte Förderlandschaft nicht infrage gestellt hat, sei richtig und wichtig.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.07.2014
zuletzt aktualisiert am:
02.07.2014

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