Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Wortlaut der Rede des Niedersächsischen Ministers für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel zu TOP 18 a - Dringliche Anfrage der FDP-Fraktion „Explosion in Ritterhude: Klärt die Landesregierung umfassend auf?“

LT-Drs. 17/3148 im Niedersächsischen Landtag in Hannover


-Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

die Landesregierung hat von Anbeginn der parlamentarischen Aufarbeitung des Explosionsunglücks in Ritterhude nachdrücklich und unmissverständlich hervorgehoben, dass sie zum jeweiligen Zeitpunkt der Unterrichtung und Information des Landtages über einen nur begrenzten und in vielen Details ungesicherten Kenntnisstand verfügt, dass aber gleichwohl mit diesem Vorbehalt alle verfügbaren Informationen an den Landtag und seine Ausschüsse uneingeschränkt weitergegeben werden.

Damit ist die Landesregierung schon bisher ihrer Verpflichtung aus Art. 24 Niedersächsische Verfassung ohne jede Einschränkung nachgekommen.

Die Landesregierung wird auch weiterhin entsprechend ihrem Informationsstand alle verfügbaren Informationen über Verfahrensweisen und Entscheidungen der beteiligten Behörden offenlegen. Das insoweit vollständig transparente Informationsverhalten der Landesregierung unterliegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt und leider auch in naher Zukunft der Einschränkung, dass die umfassende Aufarbeitung aller behördlichen Maßnahmen in dem über 25 Jahre währenden Zeitraum eben noch nicht abgeschlossen sein kann, mit der Folge, dass nicht auszuschließen ist, dass einzelne Informationen zu einem späteren Zeitpunkt der Ergänzung oder sogar der Korrektur bedürfen.

Weiter ist zu berücksichtigen, dass die eigentliche Ursache des Geschehens auf dem Betriebsgelände der Organo Fluid bis heute nicht annähernd geklärt ist und die Untersuchungen und Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft abgewartet werden müssen.

Die Landesregierung hat zu jeder Zeit die ihr tatsächlich zur Verfügung stehenden Informationen gegenüber dem Parlament offengelegt. Die folgenden bereits durchgeführten Unterrichtungen/Informationen können dazu angeführt werden:

22. Januar 2015

Unterrichtung des Landtags durch MU über vorläufige Ergebnisse der Prüfung der Genehmigungslage und –historie bezüglich der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen auf dem Gelände. Dokumentation des Wortlauts der Unterrichtung des Landtages über die vorläufigen Prüfungsergebnisse Organo Fluid in Ritterhude auf der Homepage des Umweltministeriums. In der Folge wurden an gleicher Stelle fortlaufend die Texte weiterer Unterrichtungen und die Antworten auf parlamentarische Anfragen dokumentiert.

2. Februar 2015

Detaillierte Ergänzung durch die Unterrichtung des Umweltausschusses durch MU in öffentlicher Sitzung, Erläuterung zahlreicher Detailfragen.

12. Februar 2015

Unterrichtung des Sozialausschusses über bauplanungsrechtliche Aspekte, Baugenehmigungen für angrenzende Wohnbebauung und baurechtliche Genehmigungen der so genannten Tanklager in öffentlicher und zu arbeitsschutzrechtlichen Aspekten in nicht-öffentlicher Sitzung durch MS

13. Februar 2015

Ortstermin in Ritterhude. Umweltminister Stefan Wenzel führt Gespräche mit der Bürgermeisterin, dem Landrat und mit Anwohnern des Firmengeländes Organo Fluid.

18. Februar 2015

Unterrichtung des Landtages durch Sozialministerin Cornelia Rundt über im Zusammenhang mit dem Unfall-Ereignis erhobene Vorwürfe gegen den Chef der Staatskanzlei.

19. Februar 2015

Beantwortung der dringlichen Anfrage der FDP-Fraktion.

20. Februar 2015

Regierungserklärung zum Explosionsunglück.

Beantwortung der kleinen Anfragen zur mündlichen Beantwortung 47 und 48.

Im Anschluss an die Unterrichtungen im Umweltausschuss und Sozialausschuss umfassende Bemühungen des MS, die von der Staatsanwaltschaft Verden beschlagnahmten bzw. ihr übergebenen Akten des GAA Cuxhaven und des LK OHZ zur Einsicht zu erhalten.

Darauf erfolgte die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Verden, dass 57 Akten des Bauordnungsamtes des Landkreises Osterholz und zwei Sonderbände Genehmigungsunterlagen des GAA zur Einsichtnahme bereitgestellt werden können.

Weitere Unterlagen der Gewerbeaufsicht seien durch die Staatsanwaltschaft nicht überprüft und könnten erst nach Beendigung von deren Sichtung zur Verfügung gestellt werden; der genaue Zeitpunkt sei derzeit nicht absehbar.

Parallel erfolgte die Einrichtung einer Koordinierungsgruppe der Ressorts zur Klärung aller für das Unglück ursächlichen Umstände. Sie hat die Aufgabe, sämtliche behördlichen Akten und sonstigen Unterlagen aus den Geschäftsbereichen MU, MS, MI, MW, MJ, den GAÄ, ggfls. MF, StK, NGS, Polizei, Feuerwehr, LK OHZ und Gemeinde Ritterhude für die Akteneinsicht zusammenzustellen und für die Ressorts auszuwerten.

Nach einer erneuten Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Verden wann mit Überlassung der Akten gerechnet werden könne, erfolgte die Mitteilung der Staatsanwaltschaft, dass eine 1. Tranche der Akten nunmehr elektronisch gespeichert und zur Überlassung vorbereitet werde.

Zwischenzeitlich erfolgte zunächst die Übermittlung der Entschlüsselungsdateien durch die Staatsanwaltschaft Verden und die Mitteilung der Übersendung der Datenträger „in Kürze“.

Zwischenzeitlich erfolgte zudem der Eingang der Bauaufsichts-Akten des Landkreises Osterholz in Kopie, mit dem Hinweis, dass die Vollständigkeit der Aktensammlung noch nicht überprüfbar war.

Am 12. März 2015 erfolgte der Eingang der 1. Tranche der von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten bzw. ihr überlassenen Akten des GAA Cuxhaven und 57 Aktenbände des Landkreises Osterholz, im Wesentlichen von der Bauaufsicht und vom Bauordnungsamt, zwei Sonderbände Genehmigungsverfahren des GAA sowie ein Sonderheft „Prüfberichte“, mit insgesamt ca. 6500 Seiten.

Mit der Auswertung der von der Staatsanwaltschaft Verden überlassenen Akten des Landkreises Osterholz und des GAA ist unverzüglich begonnen worden.

Darüber hinaus sind der Koordinierungsgruppe der Landesregierung bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt die folgenden Unterlagen gemeldet worden:

von der Staatsanwaltschaft Verden, der Generalstaatsanwaltschaft Celle und dem MJ Akten im Umfang von 8500 Seiten;

vom MF: Eine Bürgschaftsakte

von der Staatsanwaltschaft Verden, der Polizeidirektion Oldenburg Verfahrensakten im Umfang von 4 Hauptbänden, 13 Beiakten, 40 Umzugskartons Beweismittel, ca. 10 Terabyte auf beschlagnahmten Datenträgern;

von der N-Bank ca. 650 und von MW ca. 750 Seiten Aktenbände;

vom NLWKN ca 95 Seiten Stellungnahmen zum Bauantrag;

von der StK 8 Akten von 243 Seiten; von den GAÄ Cuxhaven und Lüneburg, dem Landkreis Osterholz als unterer Wasserbehörde und der NGS 45 Akten;

sowie weitere Akten der Wirtschaftsförderung des Landkreises.

Die Akten werden für die Einsicht sukzessive vorbereitet. Die Auswertung dieses Aktenmaterials wird voraussichtlich weitere Monate in Anspruch nehmen.

Die Landesregierung hat dem Landtag umfassende Aufklärung zugesagt.

Die Untersuchungen werden intensiv vorangetrieben. Aufgrund der parallel stattfindenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stehen der Landesregierung allerdings noch nicht alle erforderlichen Akten zur Auswertung zur Verfügung. Dies bedingt, dass die „Genehmigungslage“ noch nicht in allen relevanten Teilen abschließend nachvollzogen werden konnte. Die Landesregierung bemüht sich, die fehlenden Akten zeitnah zu beschaffen, muss hierbei jedoch auf den Ermittlungsfortschritt der Staatsanwaltschaft Rücksicht nehmen.

Festzustellen ist darüber hinaus, dass kein sachlicher Grund besteht, der es rechtfertigte, in der Aufarbeitung Schnelligkeit vor Sorgfalt zu setzen. Im Gegenteil: Sorgfalt ist im Interesse aller von den Untersuchungen Betroffenen geboten. Die Landesregierung sieht sich gehalten, ihre Aussagen belastbar abzusichern.

Zu betonen ist, dass die Landesregierung nicht die Ursache des Unglücks selbst untersucht. Insoweit bleiben die Ergebnisse der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abzuwarten. Die Untersuchungen, die die Landesregierung anstellt, dienen in erster Linie dem Zweck, Rückschlüsse für mögliche Verbesserungen bei der Genehmigung und Überwachung von Industriebetrieben in Niedersachsen zu ziehen. Zudem soll die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft unterstützt werden.

Zusammenfassend heißt das: Die umfassenden Bemühungen der Landesregierung zur vollständigen Aufklärung aller in diesem Zusammenhang relevanten Vorgänge geben keinerlei Anlass zur Skandalisierung, die dringliche Anfrage der FDP-Fraktion ist eigentlich mit einem Satz zu beantworten: Ja, die Landesregierung klärt umfassend auf.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die dringliche Anfrage mit folgender Vorbemerkung:

Die Bauakten des Landkreises Osterholz wurden am 21.10.2014 der Polizei zur Unterstützung der dortigen Ermittlungsarbeit übergeben.

Sie wurden nach abgeschlossener Sichtung durch die Staatsanwaltschaft Verden freigegeben und stehen der Landesregierung seit dem 12.3.2015 auf einem Datenträger zur Verfügung.

Allein die Bauakten des Landkreises, die den Betrieb Organo-Fluid / Dr. Koczott betreffen, haben einen Umfang von ca. 6.000 Seiten.

Die Auswertung der Akten wird mit verstärkten Anstrengungen betrieben.

Eine Durchsicht konnte bis zum heutigen Tag aber nur zu einzelnen Schwerpunkten vorgenommen werden.

Insofern hat sich die Informationsgrundlage für die Landesregierung verbessert. Sie ist jedoch aufgrund des Umfangs der Bauakten und im Hinblick auf die geringe zur Verfügung stehende Zeit der Prüfung noch nicht ausreichend.

Zu Frage 1.

Die Erkenntnisse der Landesregierung zu den auf dem Gelände der Firma Organo-Fluid GmbH vor dem Ereignis vorhandenen oder vorhanden gewesenen entzündlichen Stoffe - früher brennbare Stoffe - basieren im Wesentlichen auf:

  • 1. dem Feuerwehrplan Stand 04/2014 und
  • 2. dem dazu von der Firma laufend geführten Tankbelegungsplan, der u.a. einen Teil des Feuerwehrplans darstellt.

Aus dem Feuerwehrplan geht die örtliche Lage der Abstell-, Lagerbereiche und Tanks hervor.

Der Tankbelegungsplan weist die maximal mögliche und die tatsächliche Menge in den Tanks in Litern aus.

In der Summe ergeben sich nach dem Tankbelegungsplan des Betreibers für den 09.09.2014 vor dem Ereignis folgende Mengen in den Tanks:

Leicht Entzündlich: 121021 Liter

Entzündlich: 83471 Liter

Andere: 138017 Liter

Gesamt: 342509 Liter

Die gesamte Tankkapazität betrug nach dem Tankbelegungsplan des Betreibers 610.000 Liter.

Dem widersprechen allerdings scheinbar die Angaben eines Zertifizierers vom 30.04.2014, der pauschal 1000 cbm Tanklager, IBC Lager- und Bereitstellungsbereiche in seinem Bericht über den Betrieb vermerkt hat.

Es ist deshalb derzeit unklar, in welchen Mengen in den Bereitstellungsbereichen oder den IBC Lagerbereichen zum Zeitpunkt des Unglückes zusätzliche Flüssigkeiten auf dem Gelände vorhanden gewesen sein können.

Zu Frage 2.

Der Gemeinde Ritterhude obliegt nach § 2 Abs. 1 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat sie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Dazu hat sie insbesondere gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 NBrandSchG Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen und fortzuschreiben sowie Alarmübungen durchzuführen.

Zu den Alarm- und Einsatzplänen zählen auch die Feuerwehrpläne nach DIN 14095. Sie sind Führungsmittel und dienen der Einsatzvorbereitung und der raschen Orientierung sowie zur Beurteilung der Lage. Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. Ob für eine bauliche Anlage Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung.

Die Notwendigkeit der Erstellung eines Feuerwehrplanes ergibt sich aus den Niedersächsischen Sonderbauvorschriften, die einen Teil des Niedersächsischen Bauordnungsrechtes darstellen z. B. VersammlungsstättenVO, VerkaufsstättenVO, Industriebaurichtlinie oder – soweit es Vorschriften nicht vorsehen – von den Brandschutzdienststellen für erforderlich erachtet werden. Es steht in solchen Fällen allerdings im Ermessen der Unteren Bauaufsichtsbehörde, ob sie diese Forderung der Brandschutzdienststelle in der Genehmigung umsetzt. Feuerwehrpläne sind im Einvernehmen mit der zuständigen Brandschutzdienststelle zu erstellen und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung zu stellen.

Für den Betrieb lag ein aktueller Feuerwehrplan vor. Die letzte Aktualisierung datiert auf den 01.08.2014.

Der Landkreis Osterholz ist zuständig für den baulichen Brandschutz nach dem Bauordnungsrecht und den vorbeugenden Brandschutz nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz.

Die Anforderungen des bauordnungsrechtlichen Brandschutzes, die sich aus der Niedersächsischen Bauordnung und den dazugehörigen Verordnungen ergeben, wurden in den verschiedenen jeweiligen Baugenehmigungen oder Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sowie der Erlaubnis nach der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten – teilweise unter Berücksichtigung eines Brandschutzkonzeptes – festgelegt und lassen sich in den Einzelheiten den Baugenehmigungen bzw. den in anderen Entscheidungen enthaltenen baurechtlichen Bestandteilen entnehmen.

Hierzu hat der für den vorbeugenden Brandschutz zuständige Landkreis Osterholz berichtet, dass der vorbeugende Brandschutz in den jeweiligen Genehmigungsverfahren beteiligt wurde.

Wieweit diese vollständig beantragt und durchgeführt worden sind, wird derzeit in einer Arbeitsgruppe auf Grundlage der zurzeit vorhandenen Akten geprüft.

Im Hinblick auf den vorbeugenden Brandschutz nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz gehörte der Betrieb zu den Anlagen im Landkreis Osterholz, die im Rahmen der Hauptamtlichen Brandschau, heute Brandverhütungsschau, in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Brandsicherheit geprüft wurden. Die Hauptamtliche Brandschau wurde zuletzt im Jahr 2010 durchgeführt. Hinsichtlich dabei festgestellter Mängel wurde eine Mängelbeseitigung jeweils eingefordert und die Mängelfreiheit bestätigt. Neben der regelmäßigen Hauptamtlichen Brandschau fanden zusätzlich anlassbezogen weitere einzelfallbezogene Kontrollen statt, zuletzt im Jahr 2013.

Zu Frage 3

Der Landkreis Osterholz hat im Betrieb „Organo-Fluid“ bzw. dessen Vorgängerbetrieben in der Vergangenheit mehrfach Verstöße gegen Regelungen des bauordnungsrechtlichen Brandschutzes festgestellt.

Diese Verstöße wurden nach seinen Angaben jeweils verfolgt und abgestellt.

Zum Zeitpunkt des Ereignisses am 9. September 2014 waren dem Landkreis Osterholz keine Verstöße gegen Regelungen des Brandschutzes im Betrieb Organo-Fluid bekannt.

Ein aktueller Feuerwehrplan lag vor.

Vor Beantwortung der Frage, welche Erkenntnisse zu Verstößen gegen die Regelungen der Lagerung entzündlicher – früher brennbarer - Flüssigkeiten vorliegen, ist die Fragestellung zu klären, welche Lagerkapazitäten unter welchen Bedingungen auf dem Betriebsgelände zulässig waren. Dabei sind Genehmigungen und Erlaubnisse zu prüfen, und es ist zu ermitteln, was angezeigt oder genehmigungsfrei errichtet wurde. Diese Frage wird derzeit untersucht. Dabei werden die nunmehr erst zum Teil vorliegenden Akten ausgewertet und die Erkenntnisse der niedersächsischen Gewerbeaufsichtsverwaltung und des Landkreises Osterholz einbezogen. Es steht derzeit noch nicht fest, was letztlich tatsächlich zulässig war. Die bislang vorliegenden Erkenntnisse lassen daher eine vollständige Antwort auf die Frage zurzeit nicht zu. Die Landesregierung wird die notwendigen Informationen ohne schuldhaftes Zögern zusammenstellen, um eine vollständige Information des Landtages und der Öffentlichkeit sicher zu stellen. Parallel werden die nach § 24 Absatz 2 NV zur Vorlage beantragten Akten für die Einsicht der Abgeordneten des Landtages zusammengestellt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.03.2015
zuletzt aktualisiert am:
08.02.2024

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln