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Weiterer Filtererlass verschärft Regelungen für Abluftreinigungsanlagen

Der sogenannte Filtererlass II ist jetzt im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht und in Kraft gesetzt worden. In einer von Staatssekretärin Almut Kottwitz initiierten Arbeitsgruppe wurden Ergebnisse erarbeitet, die in diesen Ergänzungserlass zum Filtererlass eingeflossen sind.

Der bestehende Erlass aus dem Jahr 2013 zum Einbau von Filteranlagen für Schweinehaltungsanlagen wird mit dem Filtererlass II nun erweitert und verschärft. Künftig müssen festgelegte Anteile von Ammoniak, Staub und Gerüchen abgeschieden werden. Legt man diese Mindestabscheidegrade zu Grunde, lassen sich in einer Anlage mit 2.000 Mastschweinen jährlich 5.096 kg an Ammoniak und 840 kg an Staub einsparen. Diese Mengen werden dann nicht in die Umwelt emittiert. In der Praxis erreichen die Abluftreinigungsanlagen weitaus höhere Abscheidegrade.

Außerdem hatte es sich gezeigt, dass die Funktionsfähigkeit der Abluftreinigungsanlagen nicht immer gegeben war. Daher werden nun die Regelungen zur Prüfung und Wartung der Anlagen verschärft.

Den Filtererlass II finden Sie hier.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.09.2015

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