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Umweltministerium: Entscheidung über Wiederanfahren des AKW Grohnde erst nach Abschluss aller Prüfungen

Das Niedersächsische Umweltministerium als Aufsichtsbehörde ist von der Betreiberin des Atomkraftwerks Grohnde (KWG) über den beabsichtigten Anfahrtermin (13.06.) informiert worden.

Das Umweltministerium weist darauf hin, dass die durchzuführenden Reinigungsarbeiten, Übertragbarkeitsprüfungen und Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Schaden an einer Nachkühlpumpe noch nicht abgeschlossen sind. Über eine Zustimmung zur Wiederinbetriebnahme der Anlage kann erst nach Abschluss dieser Prüfungen und nach Vorliegen aller Nachweise entschieden werden.

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erstellt am:
27.05.2016

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