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Umweltminister Wenzel zum Thema Erdgasförderung: Trinkwasserschutz hat absoluten Vorrang Niedersachsen will Fracking nicht erlauben, sondern beschränken!

Pressemitteilung Nr. 141/2016

Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel sieht in der Ansage der großen Koalition und dem dazu vorgelegten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Thema Erdgasförderung eine deutliche Verschärfung der Rechtsvorschriften zugunsten des Umweltschutzes bei der Rohstoffnutzung.

„Der Trinkwasserschutz muss absoluten Vorrang haben.“ Wenzel lehnt die Durchführung von Probebohrungen zur Förderung von Schiefergas ab. Zudem müssten auch Vorranggebiete für Trinkwasserschutz ausgenommen werden. Darauf habe auch der Landtag in seiner Entschließung gedrungen, sagte der Minister am Mittwoch (heute) in Hannover.

Mit dem Entwurf des Berliner Gesetzes werde bestätigt, dass es um eine Gewässerbenutzung gehe. Somit müssen bei der Entscheidung ausdrücklich auch die Wasserbehörden einvernehmlich beteiligt werden, forderte Wenzel. „Wir wollen das Trinkwasser vor den Risiken der Rohstoffförderung schützen und setzen uns deshalb für die weltweit höchsten Umweltschutzstandards ein“, sagte Wenzel.

Die Errichtung von Anlagen in Naturschutzgebieten, Nationalparken und Natura 2000-Gebieten sei ausgeschlossen. Für eventuelle Antragsverfahren sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Bürgerbeteiligung erforderlich.


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erstellt am:
22.06.2016

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