Betreiber von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen für Ihre Anlage eine Emissionserklärung abgeben.
Die Niedersächsische Lösemittelverordnung und weitere Dokumente zum Thema finden Sie
Unterlagen zu Großfeuerungsanlagen und einen Bericht an die Europäische Kommission finden Sie
In Niedersachsen ist eine neue Geruchs-Immissionsrichtlinie (GIRL) in Kraft. Die neue GIRL enthält u.a. Regelungen zur Bewertung von Geruchsimmissionen durch Tierhaltungsanlagen. So erhalten die Genehmigungsbehörden das Handwerkszeug für eine vernünftige Beurteilung von Geruchsimmissionen.
An der Aller in Hülsen
Recherchesystem Messstellen und Sachverständige
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