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Anlagensicherheit

Ziel der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge ist es, das Eintreten von Störungen in Anlagen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, zu verhindern und die Auswirkungen von Störungen, die dennoch eintreten, für Mensch und Umwelt zu begrenzen.

Bei der Planung einer neuen Anlage wird untersucht, inwieweit die identifizierten Gefahren vermieden oder zumindest vermindert werden können, indem zum Beispiel weniger gefährliche Stoffe, Reaktionen oder Reaktionsbedingungen zur Anwendung kommen. Zur Beherrschung der verbleibenden Risiken müssen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Dabei unterscheidet man zwischen Primär- und Sekundärmaßnahmen.

Der Schwerpunkt liegt bei den primären Sicherheitsmaßnahmen. Sie verhindern, dass eine Störung im Betriebsablauf weitergehende Folgen wie etwa das Freisetzen von Substanzen nach sich zieht.

Zu diesem Zweck installiert man zum Beispiel Vorrichtungen zur automatischen Abschaltung der Anlage. Sekundäre Sicherheitsmaßnahmen ergänzen dieses Sicherheitskonzept. Sie sollen die Auswirkungen eines dennoch eingetretenen Ereignisses auf ein beherrschbares Maß beschränken. Hierzu zählen Schutzwände, Auffangsysteme und Feuerwehrmaßnahmen.

Die Anlagensicherheit erfordert bei komplexen Anlagen eine ganzheitliche Betrachtung aller sicherheitstechnisch bedeutsamen Faktoren. Bausteine hierfür bilden neben einer umfassenden Systemprüfung und Funktionskontrolle auch die Beurteilung des Zusammenwirkens von Mensch und Technik und organisatorische Maßnahmen. Neben der Ermittlung betrieblicher Gefahrenpotentiale müssen auch von außen wirkende Gefahrenquellen erkannt und bewertet werden.

In Deutschland sind in zahlreiche Gesetzen, Verordnungen, technischen Regelwerken und Normen Anforderungen zur Erreichung eines hohen Sicherheitsniveaus festgelegt und unterliegen Anlagen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, einer besonders intensiven Überwachung.

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